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Lernblock · 1:31

Wenn etwas schiefgeht

Es gibt keinen Verein, in dem nie etwas schiefgeht. Entscheidend ist nicht, ob ein Fehler passiert, sondern wie schnell er im Vorstand ankommt — dort läuft die Frist.

Warum das wichtig ist

Die verlorene Mitgliederliste, die Mail an den falschen Empfänger, der gestohlene Laptop des Schriftführers: alles davon ist eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne der Verordnung.

Die Meldepflicht trifft den Verein, nicht die Person, die den Fehler gemacht hat. Wer meldet, erfüllt eine Pflicht — er zeigt sich nicht an.

Deshalb braucht der Verein einen bekannten Weg: Wer ruft wen an? Dieser Weg muss vor dem Ernstfall stehen, nicht während.

Was das Gesetz sagt

Art. 29 DSGVO
„Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind."

So macht man es richtig

  1. Jeden Vorfall sofort dem Vorstand melden, auch den peinlichen.
  2. Nichts vertuschen und nichts selbst reparieren.
  3. Vor dem Ernstfall festlegen, wer im Verein die Meldung entgegennimmt.
  4. Aufschreiben, was wann passiert ist, solange es frisch ist.

Was bei Missachtung droht

Eine unterlassene oder verspätete Meldung verletzt Art. 33 DSGVO und fällt nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent. Die Pflicht trifft den Verein, nicht das einzelne Mitglied.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:31 und ist Teil des Kurses Datenschutz für Vereine und Ehrenamtliche. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026