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Lernblock · 2:02

Die Rechte der Mitglieder

Die Daten gehören nicht dem Verein, sondern zu dem Mitglied. Daraus folgen Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch — und eine Frist, die der Vorstand kennen muss.

Warum das wichtig ist

Ein Mitglied kann fragen, welche Daten der Verein über es führt. Das ist kein Misstrauen, sondern ein Recht, und die Antwort kostet weniger Zeit, wenn die Ordnung vorher stimmt.

Berichtigung und Löschung sind im Verein die häufigsten Fälle: die alte Adresse, das ausgetretene Mitglied, das Foto, das weg soll.

Der Widerspruch trifft vor allem Werbung und Veröffentlichung. Ihm ist zu folgen; eine Diskussion darüber hilft niemandem.

Was das Gesetz sagt

Art. 82 Abs. 1 DSGVO
„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter."

So macht man es richtig

  1. Anfragen an den Vorstand weiterleiten, nicht selbst beantworten.
  2. Adressänderungen zeitnah übernehmen.
  3. Nach einem Austritt prüfen, was wirklich noch gebraucht wird.
  4. Einem Widerspruch gegen Werbung oder Veröffentlichung folgen.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Rechte der betroffenen Person (Art. 12 bis 22) fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:02 und ist Teil des Kurses Datenschutz für Vereine und Ehrenamtliche. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026