Verpflichtende Datenschutzschulungen für Mitarbeiter
Gemäß den Bestimmungen der Artikel 32/4 und 39 der DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, ihre Angestellten regelmäßig im Bereich Datenschutz zu unterweisen. Ignorieren dieser Pflicht kann zu Datenschutzverstößen und damit verbundenen Bußgeldern führen.