AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Datenschutzprofi, smart DSGVO GmbH, Am Fuchsberg 2b, 41468 Neuss (nachfolgend: “smart DSGVO”) gegenüber Unternehmern.

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SMART DSGVO erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SMART DSGVO mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn SMART DSGVO ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SMART DSGVO auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von SMART DSGVO / Mitwirkung des Kunden

(1) SMART DSGVO erbringt für Unternehmen onlinebasierte Mitarbeiterschulungen- und Seminare, insbesondere im Bereich des deutschen und europäischen Datenschutzrechts. Etwaige Termine für Seminare und Schulungen werden individuell zwischen den Parteien festgelegt.

(2) Terminvereinbarungen mit SMART DSGVO erfolgen stets verbindlich. Ein Stornierungs- oder Rücktrittsrecht besteht nicht. Ausgenommen bleibt der Rücktritt aus wichtigem Grund.

(3) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Übertragung nicht in Anspruch genommener Buchungen und Termine.

(4) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch SMART DSGVO, bleibt der Vergütungsanspruch von SMART DSGVO unberührt.

(5) In Bezug auf die von SMART DSGVO zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht SMART DSGVO in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist SMART DSGVO hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. SMART DSGVO wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigen.

(6) SMART DSGVO ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.

(7) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von SMART DSGVO erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch von SMART DSGVO unberührt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen smart DSGVO und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von smart DSGVO eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von smart DSGVO angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von smart DSGVO erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von smart DSGVO ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von SMART DSGVO ist anders lautend. Eine SMART DSGVO erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde SMART DSGVO nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) SMART DSGVO stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an SMART DSGVO zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Schulungs- und Seminarverträge mit smart DSGVO haben eine Laufzeit von einem Jahr. Die vorzeitige Kündigung wird ausgeschlossen. Schulungs- und Seminarverträge sind jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf der Vertragslaufzeit hin kündbar. Unterbleibt eine Kündigung, verlängert sich der jeweilige Vertrag zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch SMART DSGVO beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei SMART DSGVO eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei SMART DSGVO vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält SMART DSGVO sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber SMART DSGVO in Verzug, ist SMART DSGVO berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. SMART DSGVO wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.