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Häufige Fragen zur Mitarbeiterschulung

28 Antworten zu Schulungspflicht, Aufbau, Sprachen, Technik, Preis und Vertrag.

Pflicht und Recht

Ist eine DSGVO-Schulung für Mitarbeiter gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, auch wenn es keinen Artikel mit dieser Überschrift gibt. Die Pflicht ergibt sich aus mehreren Vorschriften zusammen: Sie müssen sicherstellen, dass Beschäftigte personenbezogene Daten nur auf Ihre Anweisung verarbeiten (Art. 32 Abs. 4 DSGVO), dafür geeignete organisatorische Maßnahmen treffen (Art. 24 Abs. 1) und beides nachweisen können (Art. 5 Abs. 2). Eine Mindestdauer oder ein vorgeschriebener Lehrplan existieren dagegen nicht.

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Müssen alle Angestellten geschult werden?

Alle, die in ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen — und das sind in fast jedem Betrieb alle. Dazu gehören Auszubildende, Aushilfen und Praktikanten, und ausdrücklich auch die Geschäftsführung, die in der Regel an den heikelsten Daten sitzt.

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Gilt das auch für Angestellte ohne Computerarbeitsplatz, etwa das Reinigungspersonal?

Ja. Die Pflicht hängt nicht am Computer, sondern an der Berührung mit Daten. Die Reinigungskraft, die Papierkörbe mit Kundenunterlagen entsorgt, der Lagermitarbeiter mit Lieferscheinen und der Monteur mit Kundenterminen auf dem Diensthandy gehören genauso dazu wie die Verwaltung.

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Erfüllt die Schulung die rechtlichen Anforderungen an eine Unterweisung?

Die Schulung ist inhaltlich an der DSGVO und am BDSG ausgerichtet und dokumentiert Teilnahme, Datum, Inhalt und Prüfungsergebnis für jede Person einzeln. Damit haben Sie den Nachweis, den die Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt. Ein amtlich anerkanntes Datenschutz-Zertifikat gibt es in Deutschland nicht — weder von uns noch von irgendeinem anderen Anbieter.

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Was passiert, wenn kein Schulungsnachweis vorliegt?

Für eine fehlende Schulung allein wird selten ein Bußgeld verhängt — sie wirkt als Verstärker. Kommt es zu einem Vorfall, berücksichtigt die Behörde bei der Bemessung ausdrücklich die getroffenen organisatorischen Maßnahmen (Art. 83 Abs. 2 lit. d DSGVO). Fehlt die Unterweisung, entfällt dieser mildernde Umstand.

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Brauchen wir trotz der Schulung einen Datenschutzbeauftragten?

Das sind zwei getrennte Fragen. Ein Datenschutzbeauftragter ist in Deutschland Pflicht, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG), dazu kommen die Fälle aus Art. 37 DSGVO. Die Schulungspflicht besteht unabhängig davon — und wenn Sie einen Datenschutzbeauftragten haben, gehört die Schulung zu seinen gesetzlichen Aufgaben.

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Deckt die Schulung auch die KI-Schulungspflicht aus der EU-KI-Verordnung ab?

Die Schulung behandelt den Umgang mit KI-Werkzeugen im Arbeitsalltag als eigenes Thema — was in eine Eingabe gehört, was nicht, und warum ein Ergebnis geprüft werden muss. Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verlangt seit dem 2. Februar 2025 von jedem Betrieb, der KI einsetzt, ausreichende KI-Kompetenz seines Personals. Für wen KI eine zentrale Rolle spielt, reicht ein Awareness-Modul allein nicht — sprechen Sie uns dazu an.

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Aufbau und Inhalte

Wie ist die Schulung aufgebaut?

Neun kurze Kapitel von vier bis dreizehn Minuten und ein abschließender Test mit zehn Fragen. Insgesamt dauert sie ungefähr eine Stunde und muss nicht in einem Zug bearbeitet werden — der Fortschritt bleibt gespeichert.

Welche Themen werden behandelt?

Grundbegriffe und Grundprinzipien, die Frage wann Daten überhaupt verarbeitet werden dürfen, der richtige Umgang am Arbeitsplatz einschließlich E-Mail, Homeoffice und KI-Werkzeugen, die Rechte der betroffenen Personen, Verantwortlichkeiten im Betrieb, das Erkennen und Melden von Verstößen sowie die Folgen von Verstößen.

Wie viele Fragen hat der Test und wann ist er bestanden?

Zehn Fragen im Mehrfachwahlverfahren, bestanden ab sieben richtigen Antworten. Wer nicht besteht, kann den Test wiederholen.

Erhalten die Teilnehmer das Ergebnis sofort?

Ja. Ergebnis und Zertifikat stehen unmittelbar nach dem Test zur Verfügung und können als PDF heruntergeladen werden.

Können Teilnehmer die Videos überspringen und direkt zum Test gehen?

Nein. Gemessen wird nicht die Abspielposition, sondern die tatsächlich angesehene Zeit: Vorspulen hinterlässt Lücken, und der Test bleibt gesperrt, solange Kapitel fehlen. Damit belegt das Zertifikat nicht nur einen bestandenen Test, sondern auch, dass die Inhalte angesehen wurden.

Wie oft sollte die Schulung wiederholt werden?

Das Gesetz nennt keine Frist, verlangt aber, dass die Maßnahme wirksam bleibt (Art. 24 Abs. 1 DSGVO). Etabliert haben sich ein bis zwei Jahre. In unserer Akademie gilt ein Nachweis nach 24 Monaten als veraltet, und die Teilnehmer werden auf die Auffrischung hingewiesen. Außer der Reihe aufgefrischt wird bei neuen Systemen, einer Datenpanne oder neuer Rechtslage.

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Sprachen

In welchen Sprachen gibt es die Schulung?

In Deutsch, Englisch, Polnisch, Ukrainisch und Rumänisch. Übersetzt ist nicht nur der Text: Für jede Sprache gibt es ein eigenes Video mit eigener Sprecherstimme und eigenen Folien. Test und Zertifikat folgen derselben Sprache — die Sprache der Unterweisung steht auf der Urkunde.

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Müssen wir für jede Sprache einen eigenen Zugang bestellen?

Nein. Sie verschicken einen einzigen Einladungslink an alle Mitarbeiter. Jeder wählt beim ersten Anmelden seine Sprache und kann sie später jederzeit ändern.

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Genügen Untertitel für Mitarbeiter, die kaum Deutsch sprechen?

Als Zusatz sind Untertitel gut, als Ersatz für eine Sprachfassung nicht. Sie verlangen flüssiges Lesen und lassen die Begriffe auf den Folien deutsch — und die Begriffe sind im Datenschutz der Kern. Deshalb hat bei uns jede Sprache eigene Folien und eine eigene Stimme.

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Technik und Ablauf

Welche technischen Voraussetzungen gibt es?

Ein moderner Browser und eine stabile Internetverbindung. Die Schulung ist vollständig webbasiert, es ist keine Softwareinstallation nötig und sie läuft auch auf Tablet und Smartphone.

Wie kommen unsere Mitarbeiter in die Schulung?

Sie erhalten von uns einen Einladungslink für Ihr Unternehmen. Diesen Link geben Sie an Ihre Mitarbeiter weiter — zum Beispiel per E-Mail, im Intranet oder als Ausdruck mit QR-Code. Jeder legt damit seinen eigenen Zugang an.

Können wir sehen, wer die Schulung schon abgeschlossen hat?

Ja. Als Administrator Ihres Unternehmens sehen Sie in der Akademie eine Übersicht Ihrer Teilnehmer mit Stand und Abschlussdatum und können die Zertifikate abrufen.

Welche Vorteile hat die Online-Schulung gegenüber einer Präsenzschulung?

Sie spart Reise- und Ausfallzeit, lässt sich in den Betriebsablauf einpassen und erzeugt den Nachweis je Person automatisch. Eine Präsenzunterweisung hat dafür den Vorteil des Gesprächs. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern keine Videos zeigen können, haben wir für die selbst durchgeführte Unterweisung eine Präsenzfassung mit Ablaufplan und Teilnehmerliste — fragen Sie danach.

Wie lange ist der Zugang zu den Inhalten möglich?

Während der gesamten Vertragsdauer. Teilnehmer können Kapitel also auch nach dem Test erneut ansehen und ihre Zertifikate jederzeit wieder herunterladen.

Preis, Vertrag und Verwaltung

Was kostet die Schulung?

Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und ist gestaffelt — je mehr Teilnehmer, desto geringer der Preis je Person. Alle Preise sind Nettopreise für Unternehmen, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Die konkreten Beträge rechnet Ihnen die Bestellseite für Ihre Teamgröße aus.

Gibt es Preisnachlässe für größere Teams?

Ja, die Staffelung greift automatisch. Bei mehr als 100 Mitarbeitern machen wir Ihnen ein individuelles Angebot — nutzen Sie dafür die Rückrufanfrage.

Welche Laufzeit hat der Vertrag und wie wird gekündigt?

Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht 30 Tage zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Die Einzelheiten stehen in § 5 unserer AGB.

Wie kann ich bezahlen?

Als Jahresabrechnung per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Die Abwicklung läuft über Stripe; die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.

Was passiert, wenn Mitarbeiter ausscheiden oder neue hinzukommen?

Neue Mitarbeiter nutzen denselben Einladungslink und legen damit ihren Zugang an. Wenn Ihre Belegschaft über die bestellte Anzahl hinaus wächst, sprechen Sie uns an — wir passen die Anzahl an.

Was geschieht mit den Zertifikaten nach der Schulung?

Sie gehören in Ihre Datenschutzdokumentation, zusammen mit der Inhaltsübersicht der Schulung. Damit haben Sie bei einer Prüfung oder nach einem Vorfall den Nachweis nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO für jede einzelne Person.

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Können wir die Schulung auch nutzen, wenn wir schon einen Datenschutzbeauftragten haben?

Ja, und das ist der häufigste Fall. Der Datenschutzbeauftragte hat die Schulung der Mitarbeiter als gesetzliche Aufgabe (Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO) und nutzt dafür in der Regel ein fertiges Angebot, das er gegen die Verhältnisse im Betrieb prüft.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 02131 526 88 80 — oder sehen Sie in den Ratgeber, dort stehen die rechtlichen Fragen zum Datenschutz im Betrieb.