Brauchen wir für jede Sprache einen eigenen Zugang oder eine eigene Bestellung?

Bei einer vernünftig gebauten Online-Schulung nicht. Die Sprache ist eine Eigenschaft des Teilnehmers, nicht des Produkts: Jeder Beschäftigte wählt beim ersten Anmelden seine Sprache, und von da an laufen Kapitel, Lernkontrolle und Nachweis in dieser Sprache. Für Sie als Arbeitgeber bleibt es eine Bestellung, ein Verteilweg und eine Übersicht.

Fragen Sie das vor der Entscheidung ausdrücklich ab, denn es wird unterschiedlich gelöst. Manche Anbieter verkaufen Sprachfassungen als getrennte Kurse mit getrennten Zugängen und getrennter Abrechnung. Das ist in der Verwaltung deutlich aufwendiger: Sie müssen vor dem Kauf wissen, wie viele Beschäftigte welche Sprache brauchen, und bei jedem Personalwechsel neu rechnen.

Praktisch wichtig ist auch, ob die Sprache später geändert werden kann. Menschen schätzen ihre Deutschkenntnisse unterschiedlich ein; wer auf Deutsch anfängt und merkt, dass es zu schnell geht, sollte wechseln können, ohne von vorn zu beginnen. Umgekehrt wollen manche nach einem Jahr in Deutschland die Auffrischung auf Deutsch machen.

Und prüfen Sie den Weg vor der Schulung: Die Einladungsmail, die Registrierungsseite und eine etwaige Bestätigungsmail müssen ebenfalls verständlich sein. Eine Schulung in fünf Sprachen, zu der nur eine deutsche Einladung führt, verliert genau die Personen, für die sie gemacht wurde — und zwar bevor sie anfangen.

Faustregel Ein Zugang, viele Sprachen — und die Sprache später änderbar. Prüfen Sie auch die Einladungsmail.

Fundstelle: Keine gesetzliche Vorgabe; organisatorische Frage im Rahmen von Art. 24 Abs. 1 DSGVO