Sie sind besser als nichts, aber sie sind nicht gleichwertig — und bei einem Teil der Belegschaft wirken sie gar nicht. Untertitel verlangen zwei Dinge gleichzeitig: ausreichendes Lesetempo in der eigenen Sprache und die Fähigkeit, Bild und Text parallel zu verarbeiten. Beides ist in Branchen mit hohem Anteil angelernter Tätigkeiten nicht selbstverständlich. Wer in seiner Muttersprache nur langsam liest, verliert bei einem Fachvortrag mit Untertiteln den Anschluss.
Der zweite Einwand ist praktischer: Auf den Folien steht weiter Deutsch. Ein Video mit polnischen Untertiteln, in dem alle Begriffe, Übersichten und Beispiele deutsch beschriftet sind, vermittelt die Begriffe nicht — und Begriffe sind im Datenschutz der Kern. „Personenbezogene Daten“, „Auftragsverarbeiter“, „Betroffenenrechte“ sind keine Alltagswörter, die man aus dem Zusammenhang errät.
Eine vollwertige Sprachfassung bedeutet deshalb drei Dinge: eine Sprecherstimme in der Zielsprache, Folien und Beschriftungen in der Zielsprache, und eine Lernkontrolle in der Zielsprache. Erst dann ist die Unterweisung in dieser Sprache erfolgt — und erst dann lässt sich das auch so dokumentieren.
Wo Untertitel ihren Platz haben: als Zusatz in derselben Sprache, für laute Umgebungen, für Beschäftigte mit Hörbeeinträchtigung und für alle, die lieber mitlesen. Als Zusatz sind sie gut. Als Ersatz für eine Sprachfassung sind sie ein Nachweis, der bei genauem Hinsehen nicht hält.
Fundstelle: Art. 5 Abs. 2, Art. 32 Abs. 4 DSGVO