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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle Beschäftigten
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Einführung in den Datenschutz (3 Min.)
  2. Überblick über die DSGVO (5 Min.)
  3. Die Grundprinzipien des Datenschutzes (6 Min.)
  4. Wann darf ich Daten verarbeiten? (6 Min.)
  5. Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten (13 Min.)
  6. Die Rechte der Kunden und Kollegen (5 Min.)
  7. Datenschutzverantwortung im Unternehmen (4 Min.)
  8. Datenschutzverstöße erkennen und melden (5 Min.)
  9. Konsequenzen und Abschluss (4 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Pflichtschulung für alle Beschäftigten

Datenschutz-Grundschulung für Mitarbeiter

9 Lernblöcke · 51 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 53 Minuten Video
  • 9 Lernblöcke
  • für alle Beschäftigten

Jeder Betrieb, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss seine Beschäftigten unterweisen. Das steht nicht als eigener Paragraf in der Datenschutz-Grundverordnung, sondern folgt aus zwei Pflichten: Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können (Art. 5 Abs. 2) und dafür geeignete organisatorische Maßnahmen treffen (Art. 24 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1). Eine Schulung ist die organisatorische Maßnahme, die sich am einfachsten nachweisen lässt.

Diese Grundschulung deckt den Stoff ab, den jeder Beschäftigte braucht — unabhängig von Abteilung und Aufgabe. Sie dauert knapp eine Stunde, ist in neun Kapitel geteilt und endet mit einer Prüfung. Wer sie besteht, erhält einen persönlichen Teilnahmenachweis mit Datum.

Jedes Kapitel ist einzeln abrufbar, der Fortschritt wird gemessen. Wer unterbricht, setzt dort fort, wo er aufgehört hat. Die Schulung liegt in sieben Sprachen vor: Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Der Verantwortliche muss die Einhaltung der Grundsätze nachweisen können — die sogenannte Rechenschaftspflicht.
Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen und nachzuweisen, dass die Verarbeitung der Verordnung entspricht.
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau.
Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Unterstellte Personen mit Zugang zu Daten dürfen diese nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.
Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO
Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehören Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter.

Was bei Missachtung droht

Für eine fehlende Schulung sieht die Datenschutz-Grundverordnung kein eigenes Bußgeld vor. Die Bußgeldkataloge in Art. 83 Abs. 4 und Abs. 5 DSGVO sind abschließend, und „Schulung" steht in keiner der beiden Listen. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, hat die Vorschrift nicht nachgelesen.

Was dort steht, ist der Rahmen für die Pflichten, die eine Schulung erfüllbar macht: Verstöße gegen die Artikel 25 bis 39 — darunter die Sicherheit der Verarbeitung — liegen bei bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4). Verstöße gegen die Grundsätze und die Rechte der Betroffenen bei bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent (Art. 83 Abs. 5). Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag.

Und bei der Bemessung zählt ausdrücklich mit, ob überhaupt Maßnahmen bestanden: Art. 83 Abs. 2 lit. b nennt Vorsatz oder Fahrlässigkeit, lit. d den „Grad der Verantwortung … unter Berücksichtigung der … getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen". Eine dokumentierte Schulung wirkt also nicht erst als Vermeidung, sondern noch in der Höhe.

Unabhängig von Geldbußen bleiben die Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörde nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO: Verwarnung, Anordnung und bis zur Beschränkung oder zum Verbot einer Verarbeitung. Dazu der Schadenersatzanspruch jeder betroffenen Person nach Art. 82 Abs. 1 — ausdrücklich auch für immaterielle Schäden.

Stand: 11.10.2026