Das längste Kapitel der Schulung und das praktischste: Mails und Empfängerfelder, Papier und Drucker, Bildschirm und Passwörter, Telefon und Besucher, Datenträger und Entsorgung. Alles, was im Arbeitsalltag tatsächlich schiefgeht.
Die unzureichende technische und organisatorische Sicherheit ist der zweithäufigste Vorwurf in deutschen Verfahren: 35 von 218 Fällen, Art. 32 DSGVO wird in 33 Fällen zitiert (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026). Dahinter stehen selten Angriffe, sondern Alltagsfehler — die offene Empfängerliste, der Ausdruck im Drucker, der unverschlossene Schrank.
Verstöße gegen Art. 32 DSGVO fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Betrifft der Vorfall zugleich die Grundsätze des Art. 5, greift der höhere Rahmen.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 13:31 und ist Teil des Kurses Datenschutz-Grundschulung für Mitarbeiter.
Stand: 11.10.2026