Artikel 5 der DSGVO nennt sechs Grundsätze und dazu die Rechenschaftspflicht. Sie sind der Maßstab für jede einzelne Verarbeitung — und die Vorschrift, die in deutschen Bußgeldverfahren am zweithäufigsten zitiert wird.
Warum das wichtig ist
Die Grundsätze wirken abstrakt und sind im Alltag das brauchbarste Werkzeug. Datenminimierung beantwortet die Frage, ob ein Feld im Formular stehen darf. Speicherbegrenzung beantwortet, wann es wieder gelöscht wird. Zweckbindung beantwortet, ob eine Adresse aus einer Bestellung für Werbung benutzt werden darf.
Nach den Daten des CMS GDPR Enforcement Tracker (abgerufen am 11.10.2026) wird Art. 5 DSGVO in 66 von 218 deutschen Bußgeldverfahren zitiert — häufiger als jede andere Vorschrift außer Art. 6.
Was das Gesetz sagt
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
„dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung")"
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
„in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke … erforderlich ist („Speicherbegrenzung")"
Art. 5 Abs. 2 DSGVO
„Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können („Rechenschaftspflicht")."
So macht man es richtig
Vor jedem neuen Feld in einem Formular fragen: Welche Aufgabe scheitert ohne dieses Feld?
Für jede Datenart eine Frist festlegen und aufschreiben. „Nie" ist keine zulässige Frist.
Entscheidungen über Daten mit drei Sätzen und einem Datum festhalten — das ist der Nachweis.
Was bei Missachtung droht
Verstöße gegen die Grundsätze des Art. 5 fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den höheren Rahmen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.