Start  ›  Kurse  ›  Grundschulung  ›  Lernblock 6
Lernblock · 5:13

Die Rechte der Kunden und Kollegen

Jeder Mensch darf erfahren, welche Daten ein Betrieb über ihn verarbeitet, und kann Berichtigung, Löschung oder Widerspruch verlangen. Diese Anfragen kommen formlos — und sie laufen ab dem Eingang gegen eine Frist.

Warum das wichtig ist

Der gefährlichste Fehler bei Betroffenenanfragen ist nicht die falsche Antwort, sondern die ausbleibende: Eine Anfrage, die niemand als solche erkennt, liegt drei Wochen im Postfach, und die Frist läuft trotzdem. In 13 von 218 deutschen Verfahren ging es um nicht erfüllte Betroffenenrechte (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).

Was das Gesetz sagt

Art. 15 Abs. 1 DSGVO
„Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden"
Art. 12 Abs. 3 DSGVO
„Der Verantwortliche stellt der betroffenen Person Informationen über die auf Antrag … ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zur Verfügung."
Art. 21 Abs. 3 DSGVO
„Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet."

So macht man es richtig

  1. Jede Anfrage nach eigenen Daten sofort an die zuständige Stelle weiterleiten — auch wenn sie mündlich kam.
  2. Kein Formular verlangen und kein Stichwort erwarten. Die Anfrage ist formlos wirksam.
  3. Einen Werbewiderspruch nicht abwägen und nicht hinterfragen, sondern umsetzen.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Rechte der Betroffenen aus den Artikeln 12 bis 22 fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO in den höheren Rahmen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 5:13 und ist Teil des Kurses Datenschutz-Grundschulung für Mitarbeiter.

Stand: 11.10.2026