Eine Datenschutzverletzung ist nicht erst der Schaden, sondern schon der unbefugte Zugang zu Daten. Ab der Kenntnis des Unternehmens läuft eine Frist von 72 Stunden — und sie beginnt, sobald Sie es gemeldet haben.
Der Satz, der in diesem Kapitel am meisten zählt: Melden ist kein Eingeständnis. Wer einen Fehler sofort weitergibt, hält den Schaden klein; wer zögert, verbraucht Zeit, die dem Unternehmen am Ende fehlt. In fünf von 218 deutschen Verfahren war die nicht erfüllte Meldepflicht der Vorwurf (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).
Verstöße gegen die Meldepflicht aus Art. 33 DSGVO fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Sie persönlich entsteht daraus keine eigene Pflicht gegenüber der Behörde — Adressat der Meldepflicht ist der Verantwortliche.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 5:03 und ist Teil des Kurses Datenschutz-Grundschulung für Mitarbeiter.
Stand: 11.10.2026