Keine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage. Artikel 6 der DSGVO nennt sechs, und in der Praxis zählen vier davon. Dieses Kapitel zeigt, welche wann greift — und warum die Einwilligung der unbequemste Weg ist.
Die fehlende oder unzureichende Rechtsgrundlage ist der Verstoß im deutschen Datenschutzrecht: In 104 von 218 deutschen Bußgeldverfahren war genau das der Vorwurf, Art. 6 DSGVO wird in 89 Fällen zitiert (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).
Die Einwilligung wirkt wie der sichere Weg und ist der anfälligste: Sie muss freiwillig sein, lässt sich jederzeit widerrufen, und der Betrieb muss sie nachweisen können. Für alles, was der Betrieb wirklich braucht, ist eine andere Grundlage die bessere.
Verstöße gegen Art. 6 DSGVO fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den höheren Rahmen: bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Es ist der in Deutschland am häufigsten geahndete Verstoß.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 6:05 und ist Teil des Kurses Datenschutz-Grundschulung für Mitarbeiter.
Stand: 11.10.2026