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Lernblock · 4:09

Konsequenzen und Abschluss

Was ein Datenschutzverstoß tatsächlich auslöst: Geldbußen nach Artikel 83, Schadenersatz nach Artikel 82, Anordnungen der Aufsichtsbehörde nach Artikel 58 — und der Vertrauensverlust, der in keiner Tabelle steht.

Warum das wichtig ist

Dieses Kapitel nennt Zahlen, weil sie im Gesetz stehen, und keine, die aus der Presse stammen. Wichtiger als die Höhe ist die Struktur: Es gibt zwei Rahmen, sie hängen am verletzten Artikel, und bei der Bemessung zählt mit, was der Betrieb vorher eingerichtet hatte.

Was das Gesetz sagt

Art. 83 Abs. 4 DSGVO
„Geldbußen von bis zu 10 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs"
Art. 83 Abs. 2 S. 2 lit. d DSGVO
„Grad der Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters unter Berücksichtigung der von ihnen gemäß den Artikeln 25 und 32 getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen"
Art. 82 Abs. 1 DSGVO
„Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz"

So macht man es richtig

  1. Die eigene Rolle kennen: Sie handeln für den Verantwortlichen, nicht an seiner Stelle.
  2. Den Teilnahmenachweis aufbewahren — er ist der Nachweis der organisatorischen Maßnahme.
  3. Bei Unsicherheit fragen, bevor etwas passiert. Eine Frage kostet Minuten.

Was bei Missachtung droht

Die beiden Rahmen stehen in Art. 83 Abs. 4 (bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent) und Abs. 5 DSGVO (bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent), jeweils der höhere Betrag. Unabhängig davon bleiben die Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 — bis zum Verbot einer Verarbeitung — und der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1, der ausdrücklich auch immaterielle Schäden erfasst.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 4:09 und ist Teil des Kurses Datenschutz-Grundschulung für Mitarbeiter.

Stand: 11.10.2026