Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Sechs Sätze, aus denen sich fast jede Vereinsfrage beantworten lässt.
Der erste Grundsatz ist der strengste: Ohne Erlaubnis ist die Verarbeitung verboten. Nicht erlaubt mit Einschränkungen, sondern verboten mit Ausnahmen.
Die Zweckbindung ist der im Verein am häufigsten verletzte Satz: Die Liste für den Beitragseinzug ist nicht die Liste für die Einladung zur Weihnachtsfeier eines Sponsors.
Datenminimierung und Speicherbegrenzung treffen die gewachsenen Ordner: Anmeldebögen von 2009, Mannschaftslisten von ausgetretenen Mitgliedern, Fotos ohne Anlass.
Verstöße gegen die Grundsätze des Art. 5 und die Rechtsgrundlagen des Art. 6 fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 3:03 und ist Teil des Kurses Datenschutz für Vereine und Ehrenamtliche. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026