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Lernblock · 3:03

Die sechs Grundsätze — und was sie im Verein bedeuten

Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit. Sechs Sätze, aus denen sich fast jede Vereinsfrage beantworten lässt.

Warum das wichtig ist

Der erste Grundsatz ist der strengste: Ohne Erlaubnis ist die Verarbeitung verboten. Nicht erlaubt mit Einschränkungen, sondern verboten mit Ausnahmen.

Die Zweckbindung ist der im Verein am häufigsten verletzte Satz: Die Liste für den Beitragseinzug ist nicht die Liste für die Einladung zur Weihnachtsfeier eines Sponsors.

Datenminimierung und Speicherbegrenzung treffen die gewachsenen Ordner: Anmeldebögen von 2009, Mannschaftslisten von ausgetretenen Mitgliedern, Fotos ohne Anlass.

Was das Gesetz sagt

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
„die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;"

So macht man es richtig

  1. Vor jeder neuen Liste fragen: Welche Erlaubnis trägt sie?
  2. Daten nur für den Zweck nutzen, für den sie erhoben wurden.
  3. Alte Unterlagen durchsehen und aussortieren, was keinen Zweck mehr hat.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Grundsätze des Art. 5 und die Rechtsgrundlagen des Art. 6 fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 3:03 und ist Teil des Kurses Datenschutz für Vereine und Ehrenamtliche. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026