Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher, betroffene Person. Vier Wörter, und mit ihnen lässt sich jeder Vereinsfall einordnen.
Personenbezogen ist alles, was sich einer bestimmten Person zuordnen lässt — der Name auf der Liste, die Trikotnummer mit Zuordnung, das Foto mit Bildunterschrift.
Verarbeitung ist fast jeder Umgang: erheben, speichern, weitergeben, aushängen, löschen. Auch Papier zählt mit. Die Liste am Vereinsheim ist eine Veröffentlichung.
Verantwortlicher ist der Verein, betroffene Person das Mitglied. Diese zwei Rollen reichen für den Alltag; alles Weitere kommt erst dazu, wenn ein Dienstleister im Spiel ist.
Art. 9 steht in der Liste des Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO („Artikel 5, 6, 7 und 9") — Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 3:22 und ist Teil des Kurses Datenschutz für Vereine und Ehrenamtliche. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026