Die meisten Vorfälle im Verein entstehen nicht durch Angriffe, sondern durch Gewohnheit: die Liste im Umlauf, die WhatsApp-Gruppe mit allen Nummern, die Festschrift mit Geburtsdaten.
Warum das wichtig ist
Die Mannschaftsliste per Mail an alle setzt jede Adresse allen anderen offen. Das ist eine Weitergabe, für die niemand eine Erlaubnis geprüft hat — und sie ist in Sekunden passiert.
Die Gruppe im Messenger ist dasselbe mit Telefonnummern. Sie ist praktisch und deshalb schwer zu ersetzen; die Lösung ist nicht Verbot, sondern Bewusstsein: Wer aufnimmt, gibt Nummern weiter.
Die Festschrift und die Internetseite sind Veröffentlichungen. Geburtsdaten, Verletzungen und Austrittsgründe gehören dort nicht hin — unabhängig davon, wie üblich es früher war.
Und besondere Angaben nach Art. 9 kommen häufiger vor als man denkt: die Unverträglichkeit auf der Zeltlagerliste, die Verletzung in der Mannschaftsaufstellung.
Was das Gesetz sagt
Art. 9 Abs. 1 DSGVO
„Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt."
Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
„Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden,"
So macht man es richtig
Listen nicht an alle verteilen, sondern einzeln verschicken.
Beim Aufnehmen in eine Gruppe fragen, ob die Nummer geteilt werden darf.
In Festschrift und Internetseite keine Geburtsdaten und keine Gesundheitsangaben.
Gesundheitsangaben nur mit ausdrücklicher Einwilligung erheben und getrennt halten.
Was bei Missachtung droht
Eine Weitergabe ohne Erlaubnis verletzt Art. 6, bei besonderen Angaben zusätzlich Art. 9 — beide in Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO, Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.