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Lernblock · 1:38

Die sechs Grundsätze im Kita-Alltag

Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit — sechs Sätze, mit denen sich fast jede Frage in der Einrichtung beantworten lässt.

Warum das wichtig ist

Die Zweckbindung ist der im Kita-Alltag am häufigsten verletzte Satz: Der Aufnahmebogen ist nicht die Quelle für den Elternbrief eines Fördervereins.

Die Datenminimierung trifft den Aufnahmebogen selbst. Jede Frage darauf braucht einen Zweck — „haben wir immer so gefragt" ist keiner.

Und die Speicherbegrenzung trifft die gewachsenen Ordner: Unterlagen von Kindern, die längst in der Schule sind. Welche Frist gilt, ist allerdings nationales Recht und steht ausdrücklich nicht in diesem Kurs.

Was das Gesetz sagt

Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
„die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt."

So macht man es richtig

  1. Jede Frage auf dem Aufnahmebogen auf ihren Zweck prüfen.
  2. Daten nicht für andere Zwecke nutzen als die, für die sie erhoben wurden.
  3. Alte Unterlagen aussortieren — die Frist beim Träger erfragen.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Grundsätze des Art. 5 liegen in Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO — bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:38 und ist Teil des Kurses Datenschutz in Kita und Kindergarten. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026