Start  ›  Kurse  ›  Kita und Kindergarten  ›  Lernblock 7
Lernblock · 4:20

Der Alltag: Garderobe, Telefon, Abholberechtigte

Die meisten Vorfälle entstehen nicht durch Angriffe, sondern an der Garderobe und am Telefon — dort, wo es schnell gehen muss und freundlich zugehen soll.

Warum das wichtig ist

Die Allergieliste an der Garderobe ist der klassische Fall: praktisch, gut gemeint, und eine Offenlegung von Gesundheitsdaten gegenüber jedem, der vorbeigeht. Niemand macht das böswillig — es ist eine Gewohnheit aus einer Zeit, in der niemand darüber nachgedacht hat.

Die Lösung ist nicht, die Information zu verlieren: Sie gehört dorthin, wo sie gebraucht wird — in die Küche, in den Gruppenordner —, nur nicht in den öffentlichen Blick.

Am Telefon ist die Frage immer dieselbe: Wer fragt da? Eine Stimme ist kein Nachweis. Über ein Kind wird nur mit Personen gesprochen, die dazu berechtigt sind — und wer das ist, steht in der Einrichtung, nicht im Gefühl.

Bei Abholberechtigten gilt dasselbe: Die Liste ist der Maßstab. Eine Änderung kommt von den Sorgeberechtigten, nicht von der Person, die vor der Tür steht.

Was das Gesetz sagt

Art. 9 Abs. 1 DSGVO
„Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt."
Art. 29 DSGVO
„Der Auftragsverarbeiter und jede dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet sind."

So macht man es richtig

  1. Gesundheitsangaben nicht öffentlich aushängen, sondern dort halten, wo sie gebraucht werden.
  2. Am Telefon zuerst klären, wer fragt — eine Stimme ist kein Nachweis.
  3. Über ein Kind nur mit berechtigten Personen sprechen.
  4. Abholberechtigte nach der Liste prüfen, Änderungen nur von Sorgeberechtigten annehmen.
  5. Im Zweifel die Leitung einbeziehen, statt freundlich nachzugeben.

Was bei Missachtung droht

Ein öffentlicher Aushang mit Gesundheitsangaben ist eine unbefugte Offenlegung und verletzt Art. 9 — Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO, bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Zugleich ist es eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12 und damit zu melden.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 4:20 und ist Teil des Kurses Datenschutz in Kita und Kindergarten. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026