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Lernblock · 2:20

Die Rechte des Kindes und der Eltern

Die Daten gehören zum Kind. Welche Rechte es gibt, steht in der Verordnung: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch. Wer sie für ein Kita-Kind ausübt, ist Familienrecht — diese Frage beantwortet die Leitung, nicht diese Seite.

Warum das wichtig ist

Eine Auskunftsanfrage ist kein Angriff auf die Einrichtung. Sie ist ein Recht, und sie kostet umso weniger Zeit, je besser die Ordnung vorher war.

Berichtigung ist der häufigste Fall: die alte Anschrift, die geänderte Telefonnummer, der falsch notierte Name. Eine Richtigstellung ist keine Gefälligkeit, sondern eine Pflicht aus den Grundsätzen.

Beim Löschen kollidieren Wunsch und Aufbewahrung. Welche Frist gilt, ist nationales Recht — dieser Kurs sagt dazu bewusst nichts außer: Die Frage gehört zum Träger.

Was das Gesetz sagt

Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
„die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;"

So macht man es richtig

  1. Anfragen an die Leitung weitergeben, nicht selbst beantworten.
  2. Änderungen zeitnah übernehmen.
  3. Löschwünsche an den Träger geben — die Frist ist dessen Frage.
  4. Einem Widerspruch gegen Veröffentlichungen folgen.

Was bei Missachtung droht

Verstöße gegen die Rechte der betroffenen Person (Art. 12 bis 22) liegen nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO im Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:20 und ist Teil des Kurses Datenschutz in Kita und Kindergarten. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026