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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? pädagogische Fachkräfte, Leitungen und Träger von Kindertageseinrichtungen
Was ist in der Schulung enthalten?

Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen — ohne Konto und ohne Anmeldung.

  1. Datenschutz in der Kita: warum Kinder besonders geschützt sind (2 Min.)
  2. Die vier Begriffe, die in der Kita vorkommen (2 Min.)
  3. Besonders geschützte Daten — der Kern dieses Kurses (5 Min.)
  4. Die sechs Grundsätze im Kita-Alltag (1 Min.)
  5. Die Erlaubnis und die Einwilligung (4 Min.)
  6. Fotos in der Kita (2 Min.)
  7. Der Alltag: Garderobe, Telefon, Abholberechtigte (4 Min.)
  8. Die Rechte des Kindes und der Eltern (2 Min.)
  9. Wer im Haus zuständig ist (3 Min.)
  10. Die Folgen eines Verstoßes (1 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Datenschutz in Kita und Kindergarten

10 Lernblöcke · 26 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 31 Minuten Video
  • 10 Lernblöcke
  • für pädagogische Fachkräfte, Leitungen und Träger von Kindertageseinrichtungen

In einer Kita fallen täglich Daten an, die die Verordnung strenger schützt als alle anderen. Art. 9 Abs. 1 DSGVO sagt über Gesundheitsangaben, Religionszugehörigkeit und Angaben, aus denen die ethnische Herkunft hervorgeht, einen einzigen Satz: „ist untersagt". Erlaubt ist die Verarbeitung erst, wenn eine Ausnahme aus Absatz 2 greift.

Das ist keine Formalie, sondern die Reihenfolge, in der gedacht werden muss: erst verboten, dann erlaubt — nicht erlaubt mit Einschränkungen. Wer so denkt, trifft im Zweifel die richtige Entscheidung, auch ohne den Artikel zu kennen.

Die Allergie auf der Liste in der Küche, das Medikament im Schrank, die Religionszugehörigkeit im Aufnahmebogen, die Therapie in der Entwicklungsdokumentation: alles davon fällt darunter. Und die Herkunftssprache ist der Fall, der am häufigsten falsch erzählt wird — dazu gleich mehr.

Der Kurs ist für pädagogische Fachkräfte gemacht, nicht für Juristen. Er nimmt die Angst vor dem Gesetzestext heraus und redet das Thema trotzdem nicht klein. Rund vier Fünftel des Stoffes deckt sich mit der Pflichtschulung; der Unterschied ist die Beispielwelt, und die entscheidet, ob etwas ankommt.

Bewusst ausgeklammert: SGB VIII, Landesrecht, Schulrecht, Familienrecht, Aufbewahrungsfristen für Kita-Unterlagen und jede Bewertung der Schweigepflicht nach dem Strafgesetzbuch. Das sind eigene Rechtsgebiete, und ein Datenschutzkurs ist nicht der Ort, an dem sie entschieden werden.

Was in diesem Kurs steckt

Beim Abspielen wird das Video von unserem Videodienst Bunny.net geladen. Vorher geht keine Verbindung dorthin.

Das erste Kapitel können Sie hier kostenlos ansehen. Die Videos der weiteren Kapitel gehören zum Kurs — die Texte dazu bleiben frei lesbar.

Worauf der Kurs beruht

Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit und Angaben, aus denen die ethnische Herkunft hervorgeht, sind untersagt.
Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
Ausnahme durch ausdrückliche Einwilligung für festgelegte Zwecke.
Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO
Ausnahme zum Schutz lebenswichtiger Interessen, wenn die Person außerstande ist einzuwilligen — der Notfall.
Art. 9 Abs. 3 DSGVO
Verarbeitung nach Abs. 2 lit. h nur durch Fachpersonal unter Berufsgeheimnis oder Geheimhaltungspflicht.
Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Sechs Erlaubnisse, eine genügt. Welche in der Einrichtung greift, legt der Träger fest — nicht die Fachkraft.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Berechtigte Interessen — mit ausdrücklicher Nennung des Kindes in der Abwägung.
Art. 29 DSGVO
Wer Zugang zu den Daten hat, verarbeitet sie ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen.
§ 38 Abs. 1 S. 1 BDSG
Datenschutzbeauftragter ab in der Regel 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind.

Was bei Missachtung droht

Artikel 9 liegt in der oberen Bußgeldstufe. Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO erfasst „die Grundsätze für die Verarbeitung … gemäß den Artikeln 5, 6, 7 und 9" — Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das ist der sachliche Grund, warum dieser Kurs Artikel 9 in die Mitte stellt.

Die Pflichten des Verantwortlichen — Verzeichnis (Art. 30), Sicherheit (Art. 32), Meldung (Art. 33), Datenschutzbeauftragter (Art. 37) — liegen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in der unteren Stufe bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.

Verantwortlich ist der Träger, nicht die einzelne Fachkraft. Nach Art. 29 DSGVO verarbeitet die Fachkraft ausschließlich auf Weisung — das ist eine Entlastung und zugleich eine Aufgabe für die Leitung, diese Weisungen auch zu geben.

Unabhängig von jedem Bußgeld bleiben die Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO. Und nach Art. 82 Abs. 1 kann jede Person Schadenersatz verlangen, ausdrücklich auch für immaterielle Schäden.

Keine Beispielfälle und keine Pressesummen. Die genannten Beträge sind Obergrenzen für die schwersten Fälle, keine Regelsätze.

Stand: 25.10.2026