Zwei Stufen beim Bußgeld, und Artikel 9 liegt in der oberen. Dazu der Schadenersatz nach Art. 82 — für die Einrichtung der praktisch wahrscheinlichere Weg.
Dieser Block ist absichtlich kurz und nüchtern. Er soll die Größenordnung zeigen, nicht Angst machen — und er erklärt, warum der Kurs seinen Schwerpunkt auf Artikel 9 legt.
Die beiden Listen in Art. 83 sind abschließend. Welche Stufe greift, hängt davon ab, welcher Artikel verletzt wurde. Artikel 9 steht in der oberen — deshalb ist er der Kern dieses Kurses.
Für eine Einrichtung ist Art. 82 Abs. 1 der realistischere Weg: Dafür braucht es keine Behörde, nur Eltern, die sich zu Recht beschweren.
Grundsätze und Rechtsgrundlagen (Art. 5, 6, 7, 9) liegen in Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO — bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Die Pflichten des Verantwortlichen (Art. 25 bis 39) liegen in Abs. 4 lit. a — bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent. Daneben Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 und die Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach Art. 58 Abs. 2.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:52 und ist Teil des Kurses Datenschutz in Kita und Kindergarten. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026