Die Verordnung behandelt nicht jede KI gleich, sondern sortiert nach Risiko. Vier Stufen erklären fast alles, was danach kommt — und die Stufe klebt nicht am Werkzeug, sondern am Einsatz.
Verboten: eine kurze Liste von Praktiken, die in Europa nicht erlaubt sind. Dort gibt es keine Abwägung und keine Erlaubnis gegen Auflagen. Hochriskant: erlaubt, aber mit strengen Pflichten — dazu gehören Systeme, die bei Einstellung und Personalverwaltung mitentscheiden.
Transparenzpflichtig: Hier reicht es offenzulegen, was los ist; die Menschen sollen wissen, dass KI im Spiel ist. Alles Übrige: die größte Gruppe. Der normale Textgenerator im Büro gehört meistens hierhin, ohne besondere Pflichten aus der KI-Verordnung.
Aber Achtung: Keine Pflichten aus der KI-Verordnung heißt nicht keine Pflichten. Der Datenschutz gilt trotzdem.
Und die Einstufung hängt am Einsatz: Dasselbe Programm kann harmlos sein, wenn es Protokolle schreibt, und hochriskant, wenn es Bewerbungen sortiert.
Zur Zeitfolge, geprüft an Art. 113: Seit 2. Februar 2025 gelten Art. 4 und die Verbote des Art. 5. Seit 2. August 2026 gilt die Verordnung im Übrigen, darunter die Transparenzpflichten. Die strengen Pflichten für hochriskante Systeme greifen erst ab 2. Dezember 2027 (Anhang III, darunter Beschäftigung) und ab 2. August 2028 (Anhang I).
Die Stufe entscheidet über den Rahmen: Für die Missachtung der Verbote des Art. 5 gilt nach Art. 99 Abs. 3 KI-VO der Rahmen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, für die abschließende Liste des Abs. 4 — darunter die Transparenzpflichten des Art. 50 — bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:44 und ist Teil des Kurses KI-Kompetenz nach der EU-KI-Verordnung. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 26.10.2026