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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle, die beruflich KI nutzen
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Was Artikel 4 der KI-Verordnung wirklich verlangt (5 Min.)
  2. Anbieter oder Betreiber — welche Rolle Ihr Betrieb hat (4 Min.)
  3. Was ist überhaupt ein KI-System? (5 Min.)
  4. Emotionserkennung am Arbeitsplatz und die weiteren Verbote (5 Min.)
  5. Transparenz: Chatassistent kennzeichnen, Deepfake offenlegen (4 Min.)
  6. KI und personenbezogene Daten: fünf Regeln für den Arbeitsalltag (5 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

KI-Kompetenz nach der EU-KI-Verordnung

6 Lernblöcke · 28 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 25 Minuten Video
  • 6 Lernblöcke
  • für alle, die beruflich KI nutzen

Die EU-KI-Verordnung hat einen eigenen Artikel zur KI-Kompetenz, und er gilt seit dem 2. Februar 2025 — deutlich früher als der größte Teil der Verordnung. Verpflichtet sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4, wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet" — also jeder Betrieb, der ein KI-Werkzeug einsetzt.

Und jetzt die Stelle, bei der fast der ganze Markt falsch liegt. Artikel 4 wurde zum 27. Juli 2026 durch die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 neu gefasst. Aus „nach besten Kräften sicherstellen, dass … über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen" wurde „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz … zu unterstützen". Dazu ein neuer Satz 2: Die Verpflichtung verpflichtet nicht, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren".

Aus einer Ergebnispflicht ist damit eine Bemühenspflicht geworden. Für Ihren Betrieb ist das die bessere Nachricht: Geschuldet ist eine dokumentierte Maßnahme, kein nachgewiesenes Kompetenzniveau. Genau das ist dieser Kurs.

Er klammert drei Gebiete aus: das Urheberrecht an KI-Ergebnissen, die Mitbestimmung des Betriebsrats und die Haftung für Schäden. Alle drei sind eigene Rechtsgebiete.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 4 Abs. 1 S. 1 KI-VO
Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen — in der Fassung vom 27.07.2026.
Art. 4 Abs. 1 S. 2 KI-VO
Ausdrücklich keine Pflicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.
Art. 3 Nr. 1, 3, 4 KI-VO
Die Begriffe KI-System, Anbieter und Betreiber. Rein private Nutzung ist ausgenommen.
Art. 5 Abs. 1 KI-VO
Verbotene Praktiken — darunter die Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz.
Art. 50 Abs. 1, 3, 4 KI-VO
Transparenzpflichten: erkennbar machen, dass eine KI antwortet, und Deepfakes offenlegen.
Art. 113 Abs. 2 KI-VO
Die Geltungstermine: Kapitel I und II seit 02.02.2025, die Verordnung im Übrigen seit 02.08.2026.
Art. 22 Abs. 1 DSGVO
Das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden.

Was bei Missachtung droht

Für Artikel 4 sieht die KI-Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Art. 99 KI-VO kennt drei Rahmen, und alle drei haben abschließende Anwendungsbereiche: Abs. 3 gilt nur für die verbotenen Praktiken des Art. 5, Abs. 4 für eine abschließende Liste von Bestimmungen, Abs. 5 für falsche Auskünfte. Artikel 4 steht in keinem dieser Rahmen.

Die verbreitete Werbeaussage „bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld, wenn Sie Ihre Mitarbeiter nicht KI-schulen" ist damit falsch. Wir sagen das so deutlich, weil wir es nachgelesen haben.

Was wirklich sanktioniert ist: Die Missachtung der verbotenen Praktiken nach Art. 5 liegt bei bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 99 Abs. 3). Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Art. 50 und die Betreiberpflichten des Art. 26 liegen bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent (Art. 99 Abs. 4 lit. e und g). Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Abs. 6 jeweils der niedrigere der beiden Beträge.

Art. 99 Abs. 1 verlangt von den Mitgliedstaaten allerdings Sanktionen „bei jeglichem Verstoß gegen diese Verordnung". Was dort gilt, ist nationales Recht und steht noch nicht fest. Der tragfähige Grund für diesen Kurs ist deshalb ein anderer: Wer die Regeln kennt, tappt nicht in ein Verbot, das sieben Prozent kostet.

Stand: 11.10.2026