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Lernblock · 5:20

Emotionserkennung am Arbeitsplatz und die weiteren Verbote

Die Ableitung von Emotionen am Arbeitsplatz ist nach Art. 5 Abs. 1 lit. f KI-VO verboten — mit einer einzigen, engen Ausnahme für medizinische Gründe oder Sicherheitsgründe. Stimmung im Team messen ist keines von beidem.

Warum das wichtig ist

Dieses Verbot ist das für Arbeitgeber folgenreichste der ganzen Verordnung, und es gilt seit dem 2. Februar 2025. Es trifft die Kamera, die aus Gesichtern Stress abliest, und die Software, die aus der Telefonstimme Gereiztheit ableitet.

Verboten ist bereits die Verwendung — nicht erst der dauerhafte Einsatz. Ein Testlauf oder ein Pilotprojekt ist also ebenfalls erfasst. Und weil es ein Verbot ist, hilft weder Anonymisierung noch Information der Betroffenen.

Dazu kommen drei weitere Verbote mit Arbeitsbezug: die biometrische Kategorisierung nach geschützten Merkmalen (lit. g), die soziale Bewertung von Menschen (lit. c) und die unterschwellige oder täuschende Beeinflussung (lit. a und b).

Was das Gesetz sagt

Art. 5 Abs. 1 lit. f KI-VO
„das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme für diesen spezifischen Zweck oder die Verwendung von KI-Systemen zur Ableitung von Emotionen einer natürlichen Person am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, es sei denn, die Verwendung des KI-Systems soll aus medizinischen Gründen oder Sicherheitsgründen eingeführt oder auf den Markt gebracht werden"
Art. 5 Abs. 1 lit. g KI-VO
„die Verwendung von Systemen zur biometrischen Kategorisierung, mit denen natürliche Personen individuell auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten kategorisiert werden, um ihre Rasse, ihre politischen Einstellungen, ihre Gewerkschaftszugehörigkeit, ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Ausrichtung zu erschließen oder abzuleiten"

So macht man es richtig

  1. Keine Auswertung von Gesichtern, Stimmen oder Tastaturverhalten auf Gefühle — auch nicht als Test.
  2. Keine Punktzahl für Beschäftigte aus Verhalten, das mit der Arbeit nichts zu tun hat.
  3. Vor der Einführung jedes Werkzeugs, das Menschen bewertet, die Stelle für Datenschutz einbeziehen.

Was bei Missachtung droht

Die Missachtung der Verbote des Art. 5 ist der einzige Fall, für den die KI-Verordnung den höchsten Rahmen vorsieht: nach Art. 99 Abs. 3 bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Abs. 6 der niedrigere der beiden Beträge.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 5:20 und ist Teil des Kurses KI-Kompetenz nach der EU-KI-Verordnung.

Stand: 11.10.2026