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Lernblock · 4:40

Anbieter oder Betreiber — welche Rolle Ihr Betrieb hat

Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4 KI-VO, wer ein KI-System „in eigener Verantwortung verwendet". Wer ein KI-Werkzeug einkauft und im Betrieb einsetzt, ist damit Betreiber — die Pflicht trifft den Betrieb, nicht den einzelnen Beschäftigten.

Warum das wichtig ist

Die Unterscheidung entscheidet, welche Pflichten greifen. Anbieter ist nur, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Einkaufen und Benutzen macht zum Betreiber — und Betreiberpflichten sind deutlich schlanker.

Ausdrücklich ausgenommen ist die rein private Nutzung. Sobald ein Werkzeug für die Arbeit benutzt wird, ist es keine persönliche Tätigkeit mehr, und die Verantwortung liegt beim Betrieb.

Daraus folgt eine Entlastung für Beschäftigte: Artikel 4 verpflichtet den Betrieb, nicht Sie. Sie sind diejenige Person, die unterstützt werden soll. Was Sie eingeben, gibt allerdings der Betrieb ein — Sie handeln für ihn.

Was das Gesetz sagt

Art. 3 Nr. 4 KI-VO
„eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das KI-System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet"
Art. 3 Nr. 3 KI-VO
„die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt"

So macht man es richtig

  1. Die eigene Rolle je Werkzeug bestimmen: eingekauft und benutzt heißt Betreiber.
  2. Private Nutzung und dienstliche Nutzung trennen — auch auf demselben Gerät.
  3. Beschäftigten sagen, dass sie für den Betrieb handeln, nicht an seiner Stelle.

Was bei Missachtung droht

Die Rolle selbst ist nicht sanktioniert, sie entscheidet aber darüber, welche Pflichten greifen. Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme nach Art. 26 fallen nach Art. 99 Abs. 4 lit. e in den Rahmen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent — sie gelten allerdings erst ab dem 2. Dezember 2027.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 4:40 und ist Teil des Kurses KI-Kompetenz nach der EU-KI-Verordnung.

Stand: 11.10.2026