Ein KI-System leitet aus Eingaben ab, wie seine Ausgaben entstehen — so steht es in Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Eine Tabellenformel, ein Sortierfilter oder ein fester Textbaustein tun das nicht und sind deshalb kein KI-System.
Das ist der häufigste Streitpunkt im Betrieb: Manche halten jedes Programm für KI, andere gar nichts. Der Wortlaut gibt ein brauchbares Merkmal — das Ableiten. Beim Filter wissen Sie vorher genau, was herauskommt. Beim KI-System weiß das vorher niemand ganz genau.
Zwei weitere Begriffe aus der Definition haben praktische Folgen. „Autonom" heißt nur, dass das System ein Stück selbständig arbeitet — nicht, dass niemand hinschaut. Und „anpassungsfähig" heißt: Dieselbe Frage kann morgen eine andere Antwort bekommen. Das ist der eigentliche Grund, warum jedes Ergebnis geprüft werden muss.
Die Einordnung ist nicht selbst sanktioniert. Sie entscheidet aber, ob die Verbote des Art. 5 (bis 35 Mio € oder 7 % nach Art. 99 Abs. 3) und die Transparenzpflichten des Art. 50 (bis 15 Mio € oder 3 % nach Art. 99 Abs. 4 lit. g) überhaupt greifen.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 5:00 und ist Teil des Kurses KI-Kompetenz nach der EU-KI-Verordnung.
Stand: 11.10.2026