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Lernblock · 5:00

Was ist überhaupt ein KI-System?

Ein KI-System leitet aus Eingaben ab, wie seine Ausgaben entstehen — so steht es in Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Eine Tabellenformel, ein Sortierfilter oder ein fester Textbaustein tun das nicht und sind deshalb kein KI-System.

Warum das wichtig ist

Das ist der häufigste Streitpunkt im Betrieb: Manche halten jedes Programm für KI, andere gar nichts. Der Wortlaut gibt ein brauchbares Merkmal — das Ableiten. Beim Filter wissen Sie vorher genau, was herauskommt. Beim KI-System weiß das vorher niemand ganz genau.

Zwei weitere Begriffe aus der Definition haben praktische Folgen. „Autonom" heißt nur, dass das System ein Stück selbständig arbeitet — nicht, dass niemand hinschaut. Und „anpassungsfähig" heißt: Dieselbe Frage kann morgen eine andere Antwort bekommen. Das ist der eigentliche Grund, warum jedes Ergebnis geprüft werden muss.

Was das Gesetz sagt

Art. 3 Nr. 1 KI-VO
„ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden"

So macht man es richtig

  1. Bei jedem Werkzeug fragen: Leitet es ab, oder folgt es einem festgelegten Weg?
  2. Bei Unsicherheit nicht selbst entscheiden, sondern die Stelle für Datenschutz fragen.
  3. Damit rechnen, dass sich Antworten ändern — und deshalb jedes Ergebnis prüfen.

Was bei Missachtung droht

Die Einordnung ist nicht selbst sanktioniert. Sie entscheidet aber, ob die Verbote des Art. 5 (bis 35 Mio € oder 7 % nach Art. 99 Abs. 3) und die Transparenzpflichten des Art. 50 (bis 15 Mio € oder 3 % nach Art. 99 Abs. 4 lit. g) überhaupt greifen.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 5:00 und ist Teil des Kurses KI-Kompetenz nach der EU-KI-Verordnung.

Stand: 11.10.2026