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Lernblock · 2:20

Die Sanktionen im Wortlaut — und eine Zahl, die falsch kursiert

Es gibt einen hohen und einen mittleren Bußgeldrahmen. Artikel 4 steht in keinem von beiden. Für eine fehlende KI-Kompetenz-Maßnahme sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor.

Warum das wichtig ist

Der hohe Rahmen — bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent — gilt nach Art. 99 Abs. 3 für genau eine Sache: die Missachtung der verbotenen Praktiken des Art. 5. Für nichts anderes.

Der mittlere Rahmen — bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent — gilt nach Abs. 4 für eine abschließende Liste, in der unter anderem die Transparenzpflichten des Art. 50 stehen.

In keinem dieser Rahmen steht Artikel 4. Die verbreitete Werbeaussage „bis zu 35 Millionen Euro Bußgeld, wenn Sie Ihre Mitarbeiter nicht KI-schulen" ist damit falsch. Sie steht in unserem Kurs nicht, und sie steht auch auf dieser Seite nicht.

Daraus folgt nicht, dass es gleichgültig wäre. Art. 99 Abs. 1 verlangt von den Mitgliedstaaten Sanktionen für „jeglichen Verstoß" — was dort gilt, ist nationales Recht und nicht Thema dieses Kurses. Der bessere Grund ist ein anderer: Wer die Regeln kennt, tappt nicht in ein Verbot, das 7 Prozent kostet. Die Schulung schützt nicht vor der Schulungspflicht, sondern vor den teuren Fehlern.

Dazu kommt der Schaden, der in keiner Bußgeldtabelle steht: das Angebot mit der erfundenen Zahl, die Kundenliste in einem fremden Werkzeug, der Brief mit dem falschen Paragrafen. Und der Nachweis über diesen Kurs bleibt wertvoll — nicht als Schutzschild gegen ein Bußgeld, sondern als Beleg, dass der Betrieb seine Unterstützungspflicht tatsächlich erfüllt hat.

Was das Gesetz sagt

Art. 99 Abs. 3 KI-VO
„Bei Missachtung des Verbots der in Artikel 5 genannten KI-Praktiken werden Geldbußen von bis zu 35.000.000 EUR oder – im Falle von Unternehmen – von bis zu 7 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist."
Art. 99 Abs. 4 lit. g KI-VO
„Für Verstöße gegen folgende für Akteure oder notifizierte Stellen geltende Bestimmungen, mit Ausnahme der in Artikel 5 genannten, werden Geldbußen von bis zu 15.000.000 EUR oder – im Falle von Unternehmen – von bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt …: Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber gemäß Artikel 50."
Art. 99 Abs. 6 KI-VO
„Im Falle von KMU, einschließlich Start-up-Unternehmen, gilt für jede in diesem Artikel genannte Geldbuße der jeweils niedrigere Betrag aus den in den Absätzen 3, 4 und 5 genannten Prozentsätzen oder Summen."

So macht man es richtig

  1. Die 35 Millionen richtig zuordnen: Sie gehören zu Art. 5, nicht zu Art. 4.
  2. Werbeaussagen über ein Bußgeld für fehlende KI-Schulung als falsch erkennen.
  3. Den Teilnahmenachweis als Beleg der Unterstützungspflicht führen, nicht als Schutzschild.
  4. Bei KMU an Art. 99 Abs. 6 denken: der niedrigere Betrag gilt.

Was bei Missachtung droht

Dieser Lernblock ist die Bußgeldfrage selbst: hoher Rahmen nur für Art. 5, mittlerer Rahmen für die abschließende Liste des Art. 99 Abs. 4, kein eigener Rahmen für Art. 4. Unabhängig davon bleibt die DSGVO mit ihren eigenen Rahmen nach Art. 83.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:20 und ist Teil des Kurses KI-Kompetenz nach der EU-KI-Verordnung. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 26.10.2026