Lang und einfach ist besser als kurz und kompliziert, jedes Passwort wird nur einmal verwendet, und der Passwortverwalter nimmt die Arbeit ab. Das sind Empfehlungen des BSI — Artikel 32 nennt das Ziel, nicht das Mittel.
Fast jeder fremde Zugriff auf ein Konto beginnt beim Passwort. Der Angreifer probiert durch, nutzt Wörterbücher und spielt Listen aus früheren Datenlecks ein. Gegen alle drei hilft Länge mehr als Sonderzeichen.
Der zweite Punkt ist der wichtigste und der unbeliebteste: nie dasselbe Passwort zweimal. Sonst öffnet ein einziges Datenleck alle Zugänge auf einmal — und das Passwort war vielleicht gut.
Ein Passwortverwalter löst das Mengenproblem und sonst nichts. Er ersetzt keine Vorsicht, und sein Hauptpasswort ist der eine Punkt, an dem alles hängt.
Der zweite Faktor ist eine Empfehlung des BSI, keine Pflicht aus der Verordnung. Wir sagen das so deutlich, weil der Markt das regelmäßig anders behauptet.
Es gibt keinen Bußgeldrahmen für ein schwaches Passwort. Sanktioniert ist nur das Ergebnis: eine unzureichende Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32, Rahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).
Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:55 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026