Beim Aufstehen den Bildschirm sperren und Papier wegräumen. Eine Tastenkombination, eine Sekunde — und trotzdem der Fehler, den fast jeder macht.
Der offene Bildschirm ist der einfachste Zugang, den es in einem Betrieb gibt. Er braucht kein Passwort und keine Technik, nur einen freien Stuhl.
Dasselbe gilt für Papier. Eine Liste auf dem Schreibtisch, ein Ausdruck im Drucker, eine Notiz am Monitor: alles davon ist eine Offenlegung, wenn jemand vorbeigeht, der sie nicht sehen darf.
Der Handgriff ist deshalb so wertvoll, weil er nichts kostet. Es gibt keinen Grund, ihn zu unterlassen — außer Gewohnheit.
Ein offener Bildschirm ist selbst kein Verstoß. Liest jemand mit, der nicht zugriffsberechtigt ist, ist es eine unbefugte Offenlegung nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO und berührt Art. 32 — Rahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:25 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026