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Lernblock · 1:58

Anhänge und Links: der Drei-Sekunden-Check

Absender, Betreff, Anhang — drei Blicke, bevor etwas geöffnet wird. Das BSI nennt diesen Handgriff den Drei-Sekunden-Sicherheits-Check, und er genügt für die allermeisten Fälle.

Warum das wichtig ist

Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine Mail echt aussieht, sondern ob Sie sie erwarten. Eine unerwartete Rechnung von einem Absender, mit dem Sie nichts zu tun haben, ist unabhängig vom Aussehen ein Warnzeichen.

Eine vage Betreffzeile und eine unerwartete Dateiendung sind die zwei Merkmale, die am häufigsten vorkommen. Ein Anhang zu öffnen heißt, ihn auszuführen — das ist der Grund für den Blick vorher.

Im Zweifel beim Absender nachfragen, aber über einen anderen Weg: nicht per Antwort auf dieselbe Mail und nicht über die Nummer, die darin steht.

Was das Gesetz sagt

Art. 4 Nr. 12 DSGVO
„‚Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten' eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;"

So macht man es richtig

  1. Drei Blicke vor dem Öffnen: Absender, Betreff, Anhang.
  2. Die Frage stellen: Erwarte ich das überhaupt?
  3. Bei Zweifeln über einen anderen Kanal nachfragen, nie über die Nachricht selbst.
  4. Nichts anklicken, um zu sehen, was passiert.

Was bei Missachtung droht

Ein geöffneter Anhang ist selbst kein Verstoß. Führt er zu Verlust oder unbefugter Offenlegung, ist das eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12 und berührt Art. 32 — Rahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:58 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026