Absender, Betreff, Anhang — drei Blicke, bevor etwas geöffnet wird. Das BSI nennt diesen Handgriff den Drei-Sekunden-Sicherheits-Check, und er genügt für die allermeisten Fälle.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob eine Mail echt aussieht, sondern ob Sie sie erwarten. Eine unerwartete Rechnung von einem Absender, mit dem Sie nichts zu tun haben, ist unabhängig vom Aussehen ein Warnzeichen.
Eine vage Betreffzeile und eine unerwartete Dateiendung sind die zwei Merkmale, die am häufigsten vorkommen. Ein Anhang zu öffnen heißt, ihn auszuführen — das ist der Grund für den Blick vorher.
Im Zweifel beim Absender nachfragen, aber über einen anderen Weg: nicht per Antwort auf dieselbe Mail und nicht über die Nummer, die darin steht.
Ein geöffneter Anhang ist selbst kein Verstoß. Führt er zu Verlust oder unbefugter Offenlegung, ist das eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12 und berührt Art. 32 — Rahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:58 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026