Telefon und Tablet sind volle Arbeitsgeräte mit Postfach, Kalender und Kontakten. Also: Aktualisierungen einspielen, Sperre einschalten, Berechtigungen der Apps begrenzen.
Das Diensthandy wird selten als Datenspeicher wahrgenommen, ist aber einer: Es hat das Postfach, die Kontakte, oft Dateien und Zugänge. Ein verlorenes Telefon ist deshalb derselbe Fall wie ein verlorenes Notebook.
Aktualisierungen sind der wirksamste einzelne Handgriff, weil sie bekannte Lücken schließen. Aufschieben ist das Risiko, nicht das Einspielen.
Und Berechtigungen: Eine App, die Kontakte oder Standort nicht braucht, bekommt sie nicht. Das ist keine Vorsichtsmaßnahme gegen Angriffe, sondern gegen stille Weitergabe.
Ein verlorenes, ungesperrtes Dienstgerät ist eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO. Geahndet wird die unzureichende Sicherheit nach Art. 32 — Rahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent (Art. 83 Abs. 4 lit. a).
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:27 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026