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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? alle Beschäftigten mit einem Arbeitsplatzgerät
Was ist in der Schulung enthalten?

Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen — ohne Konto und ohne Anmeldung.

  1. Warum Ihr Verhalten eine Maßnahme im Sinne der Verordnung ist (2 Min.)
  2. Passwörter: drei Regeln, die genügen (2 Min.)
  3. Anhänge und Links: der Drei-Sekunden-Check (1 Min.)
  4. Datenträger: fremde Sticks und der Weg nach draußen (1 Min.)
  5. Cloud und Freigaben: spezifisch, befristet, geprüft (1 Min.)
  6. Arbeiten unterwegs: Blicke, fremde Netze, Diebstahl (2 Min.)
  7. Bildschirm und Schreibtisch: der kürzeste Handgriff (1 Min.)
  8. Erpressersoftware erkennen und richtig reagieren (1 Min.)
  9. Mobile Geräte: aktuell, gesperrt, sparsam berechtigt (1 Min.)
  10. Den Vorfall melden: sofort und innerbetrieblich (2 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Informationssicherheit im Arbeitsalltag

10 Lernblöcke · 14 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 20 Minuten Video
  • 10 Lernblöcke
  • für alle Beschäftigten mit einem Arbeitsplatzgerät

Artikel 32 Absatz 1 DSGVO verlangt „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen". Die Verordnung nennt die organisatorischen ausdrücklich gleichrangig neben den technischen. Das Verhalten Ihrer Beschäftigten ist eine organisatorische Maßnahme — und damit kein Nebenschauplatz der IT, sondern Teil dessen, was die Verordnung von Ihnen verlangt.

Absatz 2 nennt vier Schäden, um die es geht: Vernichtung, Verlust, Veränderung und unbefugte Offenlegung. Jeder dieser vier tritt im Alltag ein, ohne dass jemand angegriffen wird — durch ein liegengebliebenes Notebook, einen Freigabelink, der weitergeleitet wurde, oder eine Verschlüsselung durch Erpressersoftware. Daran hängt dieser ganze Kurs.

Der Kurs ist Verhalten, nicht Technik. Er erklärt keine Systeme und verlangt kein Vorwissen. Er setzt bei den Handgriffen an, die an jedem Arbeitsplatz täglich vorkommen, und begründet jeden davon.

Bewusst ausgeklammert sind Managementsysteme, Normen wie ISO 27001, NIS2 und DORA sowie Zertifizierungen. Das sind eigene Gebiete mit eigenen Adressaten, und keines davon richtet sich an die Beschäftigten. Das Erkennen gefälschter Absender hat ebenfalls einen eigenen Kurs — „Phishing und Social Engineering erkennen".

Was in diesem Kurs steckt

Beim Abspielen wird das Video von unserem Videodienst Bunny.net geladen. Vorher geht keine Verbindung dorthin.

Das erste Kapitel können Sie hier kostenlos ansehen. Die Videos der weiteren Kapitel gehören zum Kurs — die Texte dazu bleiben frei lesbar.

Worauf der Kurs beruht

Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau.
Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit auf Dauer sicherstellen — das Ziel, nicht ein bestimmtes Mittel.
Art. 32 Abs. 2 DSGVO
Die vier Risiken, um die es geht: Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugte Offenlegung.
Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Unterstellte Personen verarbeiten personenbezogene Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen.
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Integrität und Vertraulichkeit — nennt den unbeabsichtigten Verlust eigens.
Art. 4 Nr. 12 DSGVO
Was eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist — ab dem Ereignis, nicht erst ab dem Schaden.
Art. 33 Abs. 1 S. 1 DSGVO
Die Meldefrist läuft für den Verantwortlichen ab dessen Kenntnis — nicht für den einzelnen Beschäftigten.

Was bei Missachtung droht

Ein Verstoß gegen die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 fällt nach Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ein Verstoß gegen die Grundsätze des Art. 5 — darunter Integrität und Vertraulichkeit nach Abs. 1 lit. f — fällt nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den höheren Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Unabhängig von jedem Bußgeld bleiben die Befugnisse der Aufsichtsbehörde nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO — bis zur Anordnung und zur Beschränkung oder zum Verbot der Verarbeitung.

Was Artikel 32 ausdrücklich nicht verlangt: keine Zwei-Faktor-Anmeldung, keinen Passwortverwalter, keine Bildschirmsperre nach einer bestimmten Zeit und keine Schulung. Absatz 1 lit. b nennt das Ziel, nicht das Mittel. Alles Genannte sind Empfehlungen des BSI, und als solche kommen sie in diesem Kurs vor — nie als Rechtspflicht. Eine Aussage zur persönlichen Haftung von Beschäftigten enthält der Kurs ebenfalls nicht; das ist Arbeitsrecht.

Stand: 25.10.2026