Dateien, die sich nicht mehr öffnen lassen, veränderte Dateiendungen, ein Rechner, der plötzlich langsam wird: Gerät vom Netz trennen, melden, nichts zahlen.
Die Anzeichen sind unauffällig. Niemand muss eine Lösegeldforderung sehen, um zu merken, dass etwas nicht stimmt — die drei genannten Zeichen kommen vorher.
Der erste Handgriff ist das Trennen vom Netz. Das begrenzt den Schaden auf ein Gerät, solange es noch geht. Ausschalten ist nicht automatisch besser, weil dabei Spuren verloren gehen — deshalb trennen und melden, nicht selbst reparieren.
Gezahlt wird nicht. Eine Zahlung gibt keine Garantie und finanziert den nächsten Fall. Diese Entscheidung trifft ohnehin nicht der einzelne Beschäftigte.
Eine Verschlüsselung durch Erpressersoftware ist „Vernichtung" oder jedenfalls „Verlust" im Sinne der Verordnung — also eine Panne, nicht nur ein IT-Problem.
Der Angriff selbst ist kein Verstoß des Betriebs. Geahndet werden kann eine unzureichende Sicherheit nach Art. 32 (bis 10 Mio € oder 2 %, Art. 83 Abs. 4 lit. a) und eine unterlassene oder verspätete Meldung nach Art. 33 (bis 10 Mio € oder 2 %, Art. 83 Abs. 4 lit. a).
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:52 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026