Ein gefundener oder geschenkter Datenträger wird nicht angeschlossen. Und wenn ein Datenträger das Haus verlässt, genügt die Werkseinstellung nicht — er wird überschrieben oder zerstört.
Der gefundene Stick auf dem Parkplatz und der Werbestick vom Messestand sind dasselbe Problem: Sie wissen nicht, was darauf ist, und ein Anschließen genügt.
Öffentliche Rechner — im Hotel, im Copyshop — können einen Datenträger verseuchen. Laden am besten am Netzteil, nicht an einem fremden Rechner.
Beim Weggeben ist die Werkseinstellung die häufigste Falle: Sie löscht das Verzeichnis, nicht die Daten. Überschreiben, den Schlüssel wegwerfen oder zerstören — und Speicherkarten vorher herausnehmen.
Ein verlorener Datenträger mit personenbezogenen Daten ist „Verlust" im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO. Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. f fällt nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:24 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026