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Lernblock · 1:24

Datenträger: fremde Sticks und der Weg nach draußen

Ein gefundener oder geschenkter Datenträger wird nicht angeschlossen. Und wenn ein Datenträger das Haus verlässt, genügt die Werkseinstellung nicht — er wird überschrieben oder zerstört.

Warum das wichtig ist

Der gefundene Stick auf dem Parkplatz und der Werbestick vom Messestand sind dasselbe Problem: Sie wissen nicht, was darauf ist, und ein Anschließen genügt.

Öffentliche Rechner — im Hotel, im Copyshop — können einen Datenträger verseuchen. Laden am besten am Netzteil, nicht an einem fremden Rechner.

Beim Weggeben ist die Werkseinstellung die häufigste Falle: Sie löscht das Verzeichnis, nicht die Daten. Überschreiben, den Schlüssel wegwerfen oder zerstören — und Speicherkarten vorher herausnehmen.

Was das Gesetz sagt

Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
„in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit");"

So macht man es richtig

  1. Keinen fremden Datenträger anschließen, auch keinen geschenkten.
  2. Dienstgeräte nicht an öffentlichen Rechnern laden, sondern am Netzteil.
  3. Vor dem Weggeben überschreiben oder zerstören — Werkseinstellung genügt nicht.
  4. Speicherkarten vorher entnehmen.

Was bei Missachtung droht

Ein verlorener Datenträger mit personenbezogenen Daten ist „Verlust" im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO. Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit aus Art. 5 Abs. 1 lit. f fällt nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:24 und ist Teil des Kurses Informationssicherheit im Arbeitsalltag. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026