Zurückgerufen, bestätigt, angewiesen — und dann der Verdacht. Jetzt zählt nur noch Geschwindigkeit: sofort innerbetrieblich melden, Zahlung stoppen lassen, nichts löschen.
Der Schaden wächst in den ersten Minuten am schnellsten. Eine Zahlung lässt sich manchmal noch zurückholen — aber nur sofort.
Scham ist der häufigste Grund für Zögern und der teuerste. Diese Angriffe sind darauf gebaut, kompetente Leute zu erwischen; darauf hereinzufallen ist kein Versäumnis.
Nichts löschen: Nachrichten, Nummern und Zeiten sind das Material, mit dem der Betrieb arbeitet. Und wenn personenbezogene Daten herausgegeben wurden, ist es zugleich eine Verletzung im Sinne der Verordnung — die Frist dafür läuft im Betrieb, nicht bei Ihnen.
Wurden personenbezogene Daten offengelegt, ist das eine Verletzung nach Art. 4 Nr. 12 DSGVO; eine unterlassene Meldung verletzt Art. 33 — Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO). Die Pflicht trifft den Verantwortlichen, nicht den einzelnen Beschäftigten.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:00 und ist Teil des Kurses Deepfakes und KI-gestützter Betrug. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026