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Lernblock · 1:15

Die manipulierte Videokonferenz

Hier sehen Sie jemanden — und Sehen gilt uns als bester Beweis. Genau deshalb wirkt diese Form so gut. Auch ein Bild in Bewegung ist kein Echtheitsnachweis mehr.

Warum das wichtig ist

Eine Videokonferenz fühlt sich wie Anwesenheit an. Dieses Gefühl ist der Angriffspunkt, nicht die Technik.

Der Handgriff bleibt derselbe wie beim Telefon: Was Folgen hat, wird über einen zweiten Kanal bestätigt. Eine Rückfrage per Nachricht an die bekannte Nummer dauert eine Minute.

Nicht zielführend ist, im Bild nach Fehlern zu suchen. Sie finden keine, und das beruhigt Sie fälschlich.

Was das Gesetz sagt

Art. 50 Abs. 1 S. 1 KI-VO
„Die Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus Sicht einer angemessen informierten, aufmerksamen und verständigen natürlichen Person aufgrund der Umstände und des Kontexts der Nutzung offensichtlich."

So macht man es richtig

  1. Anweisungen aus einer Videokonferenz über einen zweiten Kanal bestätigen.
  2. Nicht im Bild nach Fehlern suchen — das ergibt falsche Sicherheit.
  3. Bei unerwarteten Teilnehmern die Einladung prüfen, nicht den Bildschirm.

Was bei Missachtung droht

Für den Teilnehmer einer Konferenz gibt es keinen Rahmen. Wer selbst ein KI-System zur direkten Interaktion einsetzt, ohne das erkennbar zu machen, verstößt gegen Art. 50 Abs. 1 KI-VO — Rahmen bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent (Art. 99 Abs. 4 lit. g).

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:15 und ist Teil des Kurses Deepfakes und KI-gestützter Betrug. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026