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Lernblock · 1:01

Die geschriebene Nachricht

Bei Texten hat KI am wenigsten Neues gebracht und trotzdem das Wichtigste verändert: Sprachfehler sind als Erkennungsmerkmal weggefallen.

Warum das wichtig ist

Jahrelang galt: schlechtes Deutsch heißt Betrug. Diese Regel ist tot. Eine Nachricht in einwandfreiem Deutsch beweist nichts.

Was bleibt, ist der Inhalt: ein Anliegen, das Sie nicht erwarten, ein Weg, der vom üblichen abweicht, eine Frist, die niemand gesetzt hat.

Eine allgemeine Pflicht, jeden mit KI geschriebenen Text zu kennzeichnen, gibt es übrigens nicht — Art. 50 Abs. 4 betrifft Bild, Ton und Video.

Was das Gesetz sagt

Art. 50 Abs. 4 S. 1 KI-VO
„Betreiber eines KI-Systems, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, müssen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden."

So macht man es richtig

  1. Sprachqualität nicht mehr als Merkmal verwenden.
  2. Auf das Anliegen schauen, nicht auf die Form.
  3. Bei unerwarteten Bitten über einen anderen Weg nachfragen.

Was bei Missachtung droht

Für den Empfänger kein Rahmen. Die Offenlegungspflicht des Art. 50 Abs. 4 KI-VO betrifft Bild, Ton und Video — nicht jeden KI-geschriebenen Text.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:01 und ist Teil des Kurses Deepfakes und KI-gestützter Betrug. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026