Bei Texten hat KI am wenigsten Neues gebracht und trotzdem das Wichtigste verändert: Sprachfehler sind als Erkennungsmerkmal weggefallen.
Jahrelang galt: schlechtes Deutsch heißt Betrug. Diese Regel ist tot. Eine Nachricht in einwandfreiem Deutsch beweist nichts.
Was bleibt, ist der Inhalt: ein Anliegen, das Sie nicht erwarten, ein Weg, der vom üblichen abweicht, eine Frist, die niemand gesetzt hat.
Eine allgemeine Pflicht, jeden mit KI geschriebenen Text zu kennzeichnen, gibt es übrigens nicht — Art. 50 Abs. 4 betrifft Bild, Ton und Video.
Für den Empfänger kein Rahmen. Die Offenlegungspflicht des Art. 50 Abs. 4 KI-VO betrifft Bild, Ton und Video — nicht jeden KI-geschriebenen Text.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:01 und ist Teil des Kurses Deepfakes und KI-gestützter Betrug. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026