Bewerbungsfotos, Ausweise, Zeugnisse, ganze Lebensläufe: auch Unterlagen und Personen lassen sich erzeugen. Das trifft alle, die Bewerbungen lesen oder Verträge schließen.
Wer einstellt oder Verträge schließt, prüft Unterlagen. Wenn die Unterlage selbst erzeugt sein kann, verschiebt sich die Prüfung: nicht mehr auf das Dokument, sondern auf die Quelle.
Ein Zeugnis bestätigt man beim Aussteller, eine Identität am Ausweis in Person oder über ein geregeltes Verfahren — nicht anhand eines zugesandten Bildes.
Das ist kein Misstrauen gegen Bewerber. Es ist dieselbe Sorgfalt wie bei einer Bankverbindung.
Kein eigener Rahmen. Werden auf gefälschte Unterlagen hin personenbezogene Daten offengelegt, berührt das Art. 32 DSGVO — bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:12 und ist Teil des Kurses Deepfakes und KI-gestützter Betrug. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026