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Lernblock · 1:12

Gefälschte Unterlagen und erfundene Personen

Bewerbungsfotos, Ausweise, Zeugnisse, ganze Lebensläufe: auch Unterlagen und Personen lassen sich erzeugen. Das trifft alle, die Bewerbungen lesen oder Verträge schließen.

Warum das wichtig ist

Wer einstellt oder Verträge schließt, prüft Unterlagen. Wenn die Unterlage selbst erzeugt sein kann, verschiebt sich die Prüfung: nicht mehr auf das Dokument, sondern auf die Quelle.

Ein Zeugnis bestätigt man beim Aussteller, eine Identität am Ausweis in Person oder über ein geregeltes Verfahren — nicht anhand eines zugesandten Bildes.

Das ist kein Misstrauen gegen Bewerber. Es ist dieselbe Sorgfalt wie bei einer Bankverbindung.

Was das Gesetz sagt

Art. 32 Abs. 1 DSGVO
„Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; …"

So macht man es richtig

  1. Angaben beim Aussteller bestätigen, nicht am zugesandten Dokument.
  2. Identitäten über ein geregeltes Verfahren feststellen.
  3. Bei Zweifeln die zuständige Stelle einbeziehen, nicht selbst entscheiden.

Was bei Missachtung droht

Kein eigener Rahmen. Werden auf gefälschte Unterlagen hin personenbezogene Daten offengelegt, berührt das Art. 32 DSGVO — bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:12 und ist Teil des Kurses Deepfakes und KI-gestützter Betrug. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026