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Lernblock · 1:08

Der Rückruf über den zweiten Kanal

Der Handgriff, der all das löst: zurückrufen — aber über eine Nummer, die Sie schon hatten, nicht über die, die in der Nachricht steht. Alt, langweilig, und gegen Fälschungen wirksamer als jedes Merkmal.

Warum das wichtig ist

Der zweite Kanal wirkt, weil der Angreifer ihn nicht kontrolliert. Er kann eine Stimme bauen und eine Absenderadresse fälschen — aber nicht den Anschluss, den Sie seit Jahren im Verzeichnis haben.

Deshalb ist die Nummer in der Nachricht nie der Rückweg. Das ist der häufigste Fehler: Man ruft zurück und landet beim Betrüger.

Der Handgriff ist unabhängig von der Technik und veraltet nicht. Das ist der Grund, warum dieser Kurs ihn übt statt Erkennungsmerkmale.

Was das Gesetz sagt

Art. 32 Abs. 1 DSGVO
„Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten; …"

So macht man es richtig

  1. Über eine bekannte Nummer zurückrufen, nie über die genannte.
  2. Den Rückruf zur Gewohnheit machen, nicht zur Ausnahme bei Verdacht.
  3. Lieber eine echte Anweisung um fünf Minuten verzögern als eine falsche ausführen.

Was bei Missachtung droht

Der Rückruf ist eine Empfehlung, keine Rechtspflicht — Art. 32 DSGVO verlangt ihn nicht. Sanktioniert ist nur das Ergebnis unzureichender Sicherheit, Rahmen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:08 und ist Teil des Kurses Deepfakes und KI-gestützter Betrug. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 25.10.2026