Der Abschluss des Kurses: fünf Regeln und eine Merkregel aus drei Wörtern — erforderlich, zweckgebunden, verschlossen. Sie passt auf jedes Personaldatum.
Bei jedem Datum die Frage nach der Erforderlichkeit: Welche Aufgabe kann ich ohne dieses Datum nicht erledigen? Fällt Ihnen keine ein, brauchen Sie es nicht.
Eine Einwilligung nur dort, wo es einen echten Vorteil für die Person gibt. Für alles, was der Betrieb wirklich braucht, muss es eine andere Grundlage geben. Keine Diagnose in die Akte: Der Betrieb braucht die Arbeitsunfähigkeit und ihre Dauer, nicht die Krankheit.
Zugriff nur für die, die es für ihre Aufgabe brauchen — und einmal in festem Abstand durchsehen, wer es tatsächlich noch braucht. Bei Verdacht erst dokumentieren, dann handeln. Eine kurze Notiz über die Tatsachen, bevor etwas geprüft wird. Nie in der anderen Reihenfolge.
Was Sie nicht leisten müssen: jeden Zweifelsfall selbst entscheiden. Gerade bei Kontrolle, Konzerndaten und Gesundheit ist die Rückfrage der richtige Reflex, nicht ein Zeichen von Unsicherheit.
Und eine Haltung trägt diesen ganzen Kurs: Sie arbeiten mit Daten von Menschen, die Ihnen morgen im Flur begegnen. Der Maßstab dafür ist nicht nur das Gesetz, sondern auch das.
Die drei Wörter der Merkregel entsprechen drei Grundsätzen des Art. 5: Datenminimierung, Zweckbindung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Verstöße dagegen fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:12 und ist Teil des Kurses Datenschutz im Personalwesen. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 26.10.2026