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INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? Personalabteilung und Lohnbuchhaltung
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Der Maßstab: erforderlich, nicht nützlich (5 Min.)
  2. Einwilligung im Arbeitsverhältnis — der schwerste Weg (5 Min.)
  3. Gesundheitsdaten: die Diagnose gehört nicht in die Akte (5 Min.)
  4. Phase eins: Bewerbung, Information und Absage (5 Min.)
  5. Phase zwei: Personalakte, Zugriff und Daten im Konzern (5 Min.)
  6. Phase drei: Austritt — und die Regeln bei Kontrolle und Verdacht (4 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Datenschutz im Personalwesen

6 Lernblöcke · 29 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 30 Minuten Video
  • 6 Lernblöcke
  • für Personalabteilung und Lohnbuchhaltung

Für Beschäftigtendaten gilt in Deutschland eine eigene Vorschrift: § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Grund liegt in der Lage selbst — ein Kunde wechselt den Anbieter, ein Beschäftigter kann das nicht. Dazu kommen die Dauer eines Arbeitsverhältnisses und die Dichte der Daten: Gehalt, Kontonummer, Fehlzeiten, Beurteilungen, Familienstand.

Der Maßstab ist ein einziges Wort: erforderlich. Nicht nützlich, nicht praktisch, nicht üblich. Der Test dazu passt in einen Satz — welche Aufgabe kann ich nicht erledigen, wenn ich dieses Datum nicht habe?

Und die drei Phasen stehen im Gesetz selbst: Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Sie sind auch die Gliederung dieses Kurses — Bewerbung, laufendes Verhältnis, Austritt.

Vier Gebiete bleiben ausdrücklich draußen: die arbeitsrechtliche Bewertung (etwa die Wirksamkeit einer Kündigung), die Prüfung von Mitbestimmungsrechten, das Gleichbehandlungsgesetz und die Aufbewahrungsfristen aus Steuer- und Handelsrecht. Alle vier sind eigene Rechtsgebiete.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

§ 26 Abs. 1 S. 1 BDSG
Verarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, soweit erforderlich — für Begründung, Durchführung oder Beendigung.
§ 26 Abs. 1 S. 2 BDSG
Strengere Schwelle bei Verdacht auf eine Straftat: dokumentierte tatsächliche Anhaltspunkte, Erforderlichkeit, Abwägung.
§ 26 Abs. 2 BDSG
Einwilligung: die Abhängigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist ausdrücklich zu berücksichtigen.
§ 26 Abs. 3 BDSG
Besondere Kategorien nur für arbeits-, sozialversicherungs- und sozialschutzrechtliche Zwecke.
§ 26 Abs. 6 und 7 BDSG
Beteiligungsrechte bleiben unberührt; die Regeln gelten auch für Papier.
Art. 9 Abs. 1 DSGVO
Gesundheitsdaten und weitere besondere Kategorien sind grundsätzlich untersagt.
Art. 88 Abs. 2 DSGVO
Konzernübermittlung und Überwachungssysteme brauchen besondere Maßnahmen.
§ 4 Abs. 1 BDSG
Videoüberwachung — gilt nur für öffentlich zugängliche Räume.

Was bei Missachtung droht

Beschäftigtendatenschutz ist nach den Daten des CMS GDPR Enforcement Tracker (abgerufen am 11.10.2026) in Deutschland das teuerste Thema nach Medien und Telekommunikation: 14 Verfahren, aber zusammen 36,8 Millionen Euro. Wenige Fälle, hohe Summen.

Eine Verarbeitung von Beschäftigtendaten ohne Erforderlichkeit verletzt die Rechtmäßigkeit und fällt nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dasselbe gilt für besondere Kategorien nach Art. 9 — der Rahmen ist derselbe.

Verstöße gegen die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 — etwa ein zu weit gefasster Zugriff auf die Personalakte — fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.

Unabhängig von Bußgeldern bleiben die Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO und der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 — ausdrücklich auch für immaterielle Schäden. Gerade im Beschäftigungsverhältnis ist das der Weg, der am häufigsten gegangen wird.

Stand: 11.10.2026