Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.
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Für Beschäftigtendaten gilt in Deutschland eine eigene Vorschrift: § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Grund liegt in der Lage selbst — ein Kunde wechselt den Anbieter, ein Beschäftigter kann das nicht. Dazu kommen die Dauer eines Arbeitsverhältnisses und die Dichte der Daten: Gehalt, Kontonummer, Fehlzeiten, Beurteilungen, Familienstand.
Der Maßstab ist ein einziges Wort: erforderlich. Nicht nützlich, nicht praktisch, nicht üblich. Der Test dazu passt in einen Satz — welche Aufgabe kann ich nicht erledigen, wenn ich dieses Datum nicht habe?
Und die drei Phasen stehen im Gesetz selbst: Begründung, Durchführung und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Sie sind auch die Gliederung dieses Kurses — Bewerbung, laufendes Verhältnis, Austritt.
Vier Gebiete bleiben ausdrücklich draußen: die arbeitsrechtliche Bewertung (etwa die Wirksamkeit einer Kündigung), die Prüfung von Mitbestimmungsrechten, das Gleichbehandlungsgesetz und die Aufbewahrungsfristen aus Steuer- und Handelsrecht. Alle vier sind eigene Rechtsgebiete.
Beschäftigtendatenschutz ist nach den Daten des CMS GDPR Enforcement Tracker (abgerufen am 11.10.2026) in Deutschland das teuerste Thema nach Medien und Telekommunikation: 14 Verfahren, aber zusammen 36,8 Millionen Euro. Wenige Fälle, hohe Summen.
Eine Verarbeitung von Beschäftigtendaten ohne Erforderlichkeit verletzt die Rechtmäßigkeit und fällt nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dasselbe gilt für besondere Kategorien nach Art. 9 — der Rahmen ist derselbe.
Verstöße gegen die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 — etwa ein zu weit gefasster Zugriff auf die Personalakte — fallen nach Art. 83 Abs. 4 lit. a in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.
Unabhängig von Bußgeldern bleiben die Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO und der Schadenersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 — ausdrücklich auch für immaterielle Schäden. Gerade im Beschäftigungsverhältnis ist das der Weg, der am häufigsten gegangen wird.
Stand: 11.10.2026