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Lernblock · 2:28

Fünf Stellen im Marketingalltag

Anmeldeformular, Versand, fremde Liste, Agentur und Messe. Je Stelle die eine Frage, die gestellt werden muss — und bei zwei davon ein Test, der zehn Minuten dauert.

Warum das wichtig ist

Das Anmeldeformular. Steht dort ein eigenes, leeres Kästchen, ein klarer Text und der Hinweis auf den Widerruf? Dazu gehört, nicht mehr abzufragen als nötig: Für einen Newsletter ist die Adresse erforderlich. Vorname, Firma und Branche sind Komfort — und für Komfort braucht es einen eigenen Grund.

Der Versand. Ist in jeder Sendung der Abmeldeweg sichtbar, und funktioniert er mit demselben Aufwand wie die Anmeldung? Dafür gibt es einen Test, der zehn Minuten dauert: Melden Sie sich selbst an und wieder ab und zählen Sie die Klicks in beide Richtungen. Liegen die Zahlen weit auseinander, haben Sie einen Befund.

Zu beiden Stellen gehört eine Pflicht, die oft vergessen wird: Art. 13 verlangt, bei der Erhebung zu informieren — wer Sie sind, wozu Sie die Daten verarbeiten und welche Rechte bestehen. Erfüllt wird das mit einem Datenschutzhinweis, auf den das Formular verlinkt und der in jeder Werbesendung erreichbar ist. Einmal geschrieben, gilt er für alle Kampagnen.

Eine Liste, die irgendwo auftaucht. Woher kommt sie, zu welchem Zweck wurde sie erhoben, und kann das jemand belegen? Gibt es diese Antwort nicht, wird die Liste nicht benutzt. Das ist unbequem und billiger als alles, was nach einer Beschwerde kommt.

Die Agentur oder das Versandsystem. Beide verarbeiten Daten für Sie, und dafür braucht es einen Vertrag. Die einzige Frage: Liegt er vor, bevor die erste Adresse übergeben wird? Danach ist es keine Frage mehr, sondern eine Lücke. Und die Messe: Wofür hat die Person ihre Karte gegeben — für ein Angebot, ein Gespräch, ein Gewinnspiel oder den Newsletter? Ein kurzer Vermerk auf der Karte kostet zehn Sekunden und erhält die Herkunft.

Was das Gesetz sagt

Art. 13 Abs. 1 DSGVO
„Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit: den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen …"
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO
„dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung")"
Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO
„Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments"

So macht man es richtig

  1. Das Anmeldeformular prüfen: leeres Kästchen, klarer Text, Hinweis auf den Widerruf.
  2. Nur abfragen, was der Zweck braucht — für einen Newsletter genügt die Adresse.
  3. Den Klick-Test machen: selbst an- und abmelden und die Klicks in beide Richtungen zählen.
  4. Jede fremde Liste ohne belegbare Herkunft liegen lassen.
  5. Den Vertrag mit Agentur und Versandsystem vor der ersten Adresse schließen.

Was bei Missachtung droht

Fehlende Information nach Art. 13 fällt nach Art. 83 Abs. 5 lit. b DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Eine Übergabe an einen Dienstleister ohne Vertrag nach Art. 28 fällt nach Abs. 4 lit. a in den Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:28 und ist Teil des Kurses Datenschutz im Marketing. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 26.10.2026