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Lernblock · 2:07

Fünf Regeln für haltbare Kampagnen

Der Abschluss des Kurses: fünf Regeln und eine Merkregel aus drei Wörtern — Herkunft, Zweck, Ausstieg. Sie passt auf jede Kampagne.

Warum das wichtig ist

Vor jeder Kampagne die Herkunftsfrage: Woher kommen diese Daten, zu welchem Zweck wurden sie gegeben, und auf welche Grundlage stütze ich mich?

Eine Einwilligung je Zweck, mit leerem Kästchen und klarem Text — und so aufbewahrt, dass Sie später Datum, Weg und Wortlaut zeigen können. Die Abmeldung ist so einfach wie die Anmeldung. Immer. Das ist der Satz, der im Alltag am häufigsten verletzt wird und am leichtesten zu reparieren ist.

Ein Werbewiderspruch kommt ohne Diskussion auf die Sperrliste, nicht in den Papierkorb — und jede Kampagne wird vorher dagegen abgeglichen. Vor einem neuen Werkzeug fragen, nicht danach: Ein Dienst, der schon eingebaut ist, lässt sich schwer zurückbauen, weil Verträge, Einstellungen und Berichte daran hängen.

Und noch einmal, weil es wichtig ist: Ob Sie eine bestimmte Werbung so versenden dürfen, sagt dieser Kurs nicht — das ist das andere Gesetz. Was er leistet, ist die Seite, die Sie selbst in der Hand haben: Herkunft, Grundlage, Einwilligung, Ausstieg.

Was das Gesetz sagt

Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
„für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden („Zweckbindung")"
Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO
„Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein."
Art. 21 Abs. 3 DSGVO
„Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet."

So macht man es richtig

  1. Vor jeder Kampagne Herkunft, Zweck und Grundlage schriftlich klären.
  2. Eine Einwilligung je Zweck einholen und mit Datum, Weg und Wortlaut aufbewahren.
  3. Den Abmeldeweg genauso einfach halten wie den Anmeldeweg.
  4. Jeden Widerspruch auf die Sperrliste setzen und jede Kampagne dagegen abgleichen.
  5. Vor dem Einbau eines neuen Werkzeugs fragen, nicht danach.

Was bei Missachtung droht

Die drei Wörter der Merkregel entsprechen drei Vorschriften: Art. 5 Abs. 1 lit. b für die Herkunft und den Zweck, Art. 7 Abs. 3 für den Widerruf und Art. 21 Abs. 3 für den Ausstieg. Alle drei fallen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.

Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:07 und ist Teil des Kurses Datenschutz im Marketing. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.

Stand: 26.10.2026