Start  ›  Kurse  ›  Marketing
INKL.
ZERTIFIKAT
Bereits über 2.000 Schulungsteilnehmer
  • ✓Prüfung durch die Aufsicht? Persönliches Zertifikat für jeden Teilnehmer — plus Unternehmenszertifikat für Ihre Dokumentation.
  • ✓Keine Zeit im Betrieb? Komplett online. Jeder Mitarbeiter entscheidet selbst, wann er die Schulung macht.
  • ✓Aufwand für Sie? Ein Firmenlink — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
  • ✓Nicht bestanden? Die Prüfung kann wiederholt werden.
  • ✓Für wen ist der Kurs? Marketing, Vertrieb und Webbetreuung
Was ist in der Schulung enthalten?
  1. Die zwei Grundlagen — und woher die Adresse kommt (5 Min.)
  2. Die vier Merkmale einer wirksamen Einwilligung (5 Min.)
  3. Nachweis, Widerruf und das Kopplungsverbot (5 Min.)
  4. Der Werbewiderspruch ist absolut — und braucht eine Sperrliste (5 Min.)
  5. Endgeräte: was § 25 TDDDG wirklich verlangt (4 Min.)

Dazu die Prüfung und, nach Bestehen, das persönliche Zertifikat.

Wie läuft das für einen Mitarbeiter ab?
Der Mitarbeiter registriert sich über Ihren Firmenlink, arbeitet die Lernblöcke in seinem Tempo durch und legt am Ende die Prüfung ab. Ergebnis und Zertifikat stehen sofort danach bereit. Ein Termin ist nicht nötig, der Betriebsablauf wird nicht gestört.
Reicht das der Aufsichtsbehörde als Nachweis?
Die Zertifikate bewahren Sie in Ihrer Datenschutzdokumentation auf — sie dienen dort als Beleg für die absolvierte Unterweisung nach Art. 32 Abs. 4 und Art. 39 DSGVO.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Sie bestellen die Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter und erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Abgerechnet wird jährlich, gezahlt per Karte oder SEPA-Lastschrift. Alle Preise sind Nettopreise pro Mitarbeiter und Jahr zzgl. 19 % MwSt.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres, wenn nicht mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende gekündigt wird.

Online-Schulung mit Prüfung und Zertifikat

Datenschutz im Marketing

5 Lernblöcke · 24 Minuten · Prüfung und Zertifikat

17,90 € pro Mitarbeiter / Jahr

zzgl. 19 % MwSt. · Staffelpreise von 19,90 € bis 7,90 € je nach Teamgröße

Wählen Sie die Größe Ihres Teams

Persönliches Schulungszertifikat INKLUSIVE
Unternehmenszertifikat INKLUSIVE
Online-Prüfung, bei Bedarf wiederholbar INKLUSIVE
Zugriff auf die Inhalte während der Laufzeit INKLUSIVE
Buchen & sofort loslegen 20 Mitarbeiter · 358,00 € pro Jahr zzgl. MwSt.
✓Zugangsdaten per E-Mail — nach der Buchung können Sie direkt loslegen.
✓Ein Link für das ganze Team — Ihre Mitarbeiter registrieren sich selbst.
✓Jahreslizenz — verlängert sich automatisch, kündbar mit 30 Tagen Frist zum Laufzeitende.
  • 25 Minuten Video
  • 5 Lernblöcke
  • für Marketing, Vertrieb und Webbetreuung

Werbung berührt zwei Gesetze, die oft verwechselt werden. Das Datenschutzrecht fragt: Darf ich diese Daten für Werbung verarbeiten? Das Lauterkeitsrecht — § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb — fragt: Darf ich diese Werbung so versenden? Dieser Kurs beantwortet nur die erste Frage. Zur zweiten sagt er nichts, und das ist Absicht.

Wir sagen das so deutlich, weil beide Gesetze dasselbe Vorgehen betreffen und zu verschiedenen Ergebnissen kommen können. Wer nur eines prüft, hält sich für fertig und ist es nicht.

Die Datenschutzseite hat drei Schwerpunkte, und alle drei liegen in Ihrer Hand: woher die Adresse kommt, ob die Einwilligung wirksam ist und wie einfach der Ausstieg ist. Dazu kommt § 25 TDDDG für alles, was auf dem Gerät der Besucher passiert.

Was in diesem Kurs steckt

Worauf der Kurs beruht

Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO
Die zwei Grundlagen, die im Marketing praktisch zur Wahl stehen — bei lit. f mit einer Abwägung.
Art. 4 Nr. 11 DSGVO
Die vier Merkmale einer Einwilligung: freiwillig, für den bestimmten Fall, informiert, unmissverständlich.
Art. 7 Abs. 1 DSGVO
Beweislast: Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können.
Art. 7 Abs. 3 S. 4 DSGVO
Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung.
Art. 7 Abs. 4 DSGVO
Kopplungsverbot — die Grundlage für den Gewinnspielfall.
Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO
Das Werbewiderspruchsrecht — ohne Abwägung und ohne Ausnahmevorbehalt.
Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
Zweckbindung: eine Adresse gehört zu dem Zweck, für den sie gegeben wurde.
§ 25 Abs. 1 und 2 TDDDG
Zugriff auf Endgeräte nur mit Einwilligung, Ausnahme nur für unbedingt Erforderliches.

Was bei Missachtung droht

Eine Werbeverarbeitung ohne wirksame Grundlage verletzt Art. 6 DSGVO und fällt nach Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO in den Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dasselbe gilt für einen ignorierten Werbewiderspruch, weil Art. 21 zu den Rechten der Betroffenen aus Art. 12 bis 22 zählt (Art. 83 Abs. 5 lit. b).

Die fehlende Rechtsgrundlage ist in Deutschland der häufigste geahndete Verstoß überhaupt: In 104 von 218 Verfahren war genau das der Vorwurf, Art. 6 wird in 89 Fällen zitiert, Art. 21 in vier (CMS GDPR Enforcement Tracker, abgerufen 11.10.2026).

Für Verstöße gegen § 25 TDDDG gilt ein eigener Rahmen des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes. Wir nennen dafür keine Zahl, weil sie nicht in der DSGVO steht und wir nur Rahmen nennen, die wir wörtlich belegen können.

Praktisch häufiger als das Bußgeld ist der Weg über Art. 77 Abs. 1 DSGVO: Jede Person kann sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Das kostet sie nichts — und ein ignorierter Werbewiderspruch ist der klassische Anlass. Unabhängig davon bleiben die Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2.

Stand: 11.10.2026