Die Kopie der Produktionsdatenbank ins Testsystem ist bequem — und eine Verarbeitung zu einem neuen Zweck, für die es meist keine Erlaubnis gibt.
Fast jeder hat das schon gemacht, und es fühlt sich harmlos an: Es sind ja dieselben Daten. Genau das ist der Punkt — es sind echte personenbezogene Daten, und „Test" ist kein Zweck, für den sie erhoben wurden.
Testsysteme sind außerdem typischerweise schwächer geschützt: weniger Berechtigungen, mehr Zugänge, längere Lebensdauer. Das erhöht das Risiko, während der Zweck fehlt.
Einen Weg nennt Artikel 25 Abs. 1 selbst: Pseudonymisierung steht dort als Beispiel für eine geeignete Maßnahme. Erzeugte Testdaten vermeiden das Problem von vorn herein, und für die meisten Tests genügen sie. Dass pseudonymisierte Daten damit aus dem Anwendungsbereich der Verordnung fielen, sagt dieser Kurs ausdrücklich nicht.
Eine Verarbeitung zu einem neuen Zweck ohne Rechtsgrundlage verletzt Art. 6 — Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO, bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Unzureichender Schutz des Testsystems verletzt Art. 32 — Abs. 4 lit. a, bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:27 und ist Teil des Kurses Datenschutz und IT-Sicherheit für IT-Mitarbeitende. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026