Wer was sehen kann, entscheidet die Berechtigung — und die vergibt die IT. Keine Richtlinie wirkt so direkt. Der Maßstab ist das Erforderliche, nicht das Bequeme.
Berechtigungen sind der Ort, an dem Datenminimierung technisch wird. Eine Gruppe, in der alle alles sehen, ist bequem im Betrieb und ein Dauerrisiko im Datenschutz.
Der häufigste Befund in der Praxis ist nicht die falsch gesetzte Berechtigung, sondern die nicht entzogene: nach einem Abteilungswechsel, nach einem Projekt, nach dem Austritt. Rechte wachsen, wenn niemand aufräumt.
Deshalb gehört zu jeder Vergabe eine Frage: Wann endet das? Ein befristeter Zugang ist weniger Arbeit als eine jährliche Durchsicht.
Unzureichende Berechtigungen sind ein Verstoß gegen Art. 32 — Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO, bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 3:21 und ist Teil des Kurses Datenschutz und IT-Sicherheit für IT-Mitarbeitende. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026