Ein Administrator kann auf fast alles zugreifen. Art. 29 DSGVO sagt, dass er es nur „auf Weisung des Verantwortlichen" darf. Die Linie verläuft beim Zweck, nicht beim Können.
Das ist der wichtigste Satz des Kurses, und er ist eine Entlastung: Dass Sie zugreifen können, ist kein Problem — es ist die Voraussetzung Ihrer Arbeit. Problematisch wäre nur ein Zugriff ohne Auftrag.
Daraus folgt eine Aufgabe für die Leitung, nicht für Sie: Sie muss Weisungen geben. Wo keine existiert, entscheidet der Administrator selbst — und das ist für beide Seiten die schlechteste Lage.
Praktisch heißt das: Ein Zugriff hat einen Anlass, und der Anlass ist dokumentierbar. Eine Störungsmeldung, ein Auftrag, ein Wartungsfenster. Neugier ist kein Anlass, und die Grenze ist damit klar, ohne dass jemand misstrauisch werden muss.
Art. 29 liegt in Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO („Artikel 25 bis 39") — Rahmen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent. Adressat ist der Verantwortliche.
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Im Video: Dieser Lernblock ist das erste Kapitel des Kurses Datenschutz und IT-Sicherheit für IT-Mitarbeitende und kostenlos — Sie brauchen dafür kein Konto.
Stand: 25.10.2026