Der Zugriff auf ein Postfach zur Wiederherstellung ist Administration. Das Lesen derselben Mails aus Interesse ist Einsichtnahme. Technisch dasselbe, rechtlich nicht.
Dies ist die unangenehmste Stelle des Kurses, und sie wird ausdrücklich ohne Misstrauen behandelt. Die Unterscheidung schützt nämlich vor allem Sie: Wer den Zweck benennen kann, steht auf festem Boden.
Der Maßstab ist der Auftrag. Eine Wiederherstellung, eine Fehlersuche, eine Migration — alles das rechtfertigt Zugriff auf Inhalte, soweit es nötig ist. Was darüber hinausgeht, rechtfertigt er nicht.
Praktisch hilft ein Reflex: nur so weit öffnen, wie die Aufgabe reicht, und bei Aufgaben, die tief in Inhalte gehen, vorher eine Weisung holen. Das kostet eine Mail und erspart eine Diskussion.
Ein Zugriff ohne Weisung verletzt Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 — Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO, bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent. Adressat ist der Verantwortliche. Arbeitsrechtliche Folgen sind nicht Gegenstand dieses Kurses.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 2:55 und ist Teil des Kurses Datenschutz und IT-Sicherheit für IT-Mitarbeitende. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 25.10.2026