Aufbewahrungsfristen, Auskunftsanfragen, Arbeit außerhalb des Betriebs und der Vorfall selbst. Vier Alltagsthemen mit jeweils einem Teil, der nur von der Leitung kommen kann.
Bei den Fristen ist für Sie eines wichtig: Eine Frist entsteht nicht von selbst. Jemand muss sie festlegen, und das ist eine Entscheidung, keine Einstellung. Sie erkennen eine fehlende Frist daran, dass niemand antworten kann, wann etwas gelöscht wird. Dann lautet die Antwort nämlich „nie" — und nie ist keine zulässige Frist.
Bei Auskunftsanfragen ist Ihr Teil nicht die Antwort, sondern der Weg. Anfragen kommen formlos, oft per Mail, manchmal mündlich, und sie laufen gegen eine Frist. Ihre Leute müssen erkennen, dass das eine Anfrage war, und wissen, wohin sie sie weiterreichen. Sonst liegt sie drei Wochen im Postfach.
Wer Heimarbeit erlaubt, trifft damit eine Datenschutzentscheidung — über Geräte, Verbindungen und Papier, das das Haus verlässt.
Und beim Vorfall ist Ihr Teil die Kultur davor: Wie schnell erfahren Sie von einem Fehler? Diese Antwort entscheidet über alles, was danach kommt.
Die Speicherbegrenzung aus Art. 5 Abs. 1 lit. e und die Betroffenenrechte der Art. 12 bis 22 fallen nach Art. 83 Abs. 5 lit. a und lit. b DSGVO in den höheren Rahmen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent.
Im Video: Dieser Lernblock dauert 1:30 und ist Teil des Kurses Datenschutz für Führungskräfte. Das erste Kapitel können Sie kostenlos ansehen.
Stand: 26.10.2026